Köniz zieht Urteil zu Bauhaus-Fahrten nicht weiter
Die Gemeinde Köniz zieht das Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts in Sachen Bauhaus nicht weiter. Das teilte sie am Freitag mit. Der Rechtsstreit dreht sich um die Anzahl Fahrten zum Fachmarkt in Niederwangen.
(Keystone-SDA) Das ursprünglich vereinbarte Fahrtenkontingent wird seit Jahren überschritten. Die Gemeinde und die Fachmarktkette scheiterten mit einer Beschwerde gegen einen Entscheid des Kantons vor Gericht. Köniz will nun wie gefordert zusätzliche Massnahmen zur Reduktion der Fahrtenzahl prüfen.
Die Gemeinde weist aber auch darauf hin, dass die durch die bereits ergriffenen Massnahmen die Fahrtenzahl spürbar gesenkt worden sei. Zu nennen seien etwa die neue Bushaltestelle direkt beim Fachmarkt, die Parkgebühren, eine Publi-Bike-Station, Cargovelos und die kostenlose Postzustellung von Online-Bestellungen.
«Wir sind auf einem guten Weg», sagte Gemeinderat Dominic Amacher gemäss Communiqué. «Ob es tatsächlich zusätzliche Massnahmen gibt, die machbar, verhältnismässig und zielführend sind, werden wir nun prüfen.» Die Verhältnismässigkeit sei wichtig.
Der Fachmarkt liegt im Entwicklungschwerpunkt Juch Hallmatt, den die Gemeinde vorantreiben will. «Wir wollen die Möglichkeiten nutzen, die sich in diesem Gebiet bieten», sagte Gemeindepräsidentin Tanja Bauer. Die Entwicklung solle wertschöpfungsorientiert erfolgen, mit einem guten Nutzungsmix.