Kanton Bern will Gemeinden bei Solar und Wind besser miteinbeziehen
Der Kanton Bern verzichtet bei Solar- und Windenergieprojekten von nationalem Interesse auf den Erlass einer dringlichen Einführungsverordnung. Die Gemeinden können sich künftig somit stärker einbringen.
(Keystone-SDA) Das hat Aline Trede (Grüne), die Direktorin für Inneres und Justiz, am Freitag vor den Medien bekanntgegeben. Der Kanton wechselt künftig vom Verordnungsweg auf das Gesetzgebungsverfahren. Angepasst werden soll das Baugesetz.
Für die Gemeinden bedeutet dies, dass sie sich bei der Ausarbeitung der gesetzlichen Spielregeln im Rahmen der Vernehmlassung werden einbringen können. Weiter dürfte die Forderung aus dem Grossen Rat, das Mitspracherecht der Standortgemeinden bei künftigen Projekten gesetzlich zu verankern, nun direkt in diese Gesetzesvorlage mit einfliessen.
So werden sich betroffene Gemeinden zu einzelnen Projekten auf ihrem Gebiet grundsätzlich äussern dürfen. Die genauen Voraussetzungen und die Verankerung des Mitspracherechts werden nun im Rahmen der Gesetzesrevision ausgearbeitet.
Der Regierungsrat hat sich zum Ziel gesetzt, dass das revidierte Baugesetz auf Anfang 2030 in Kraft tritt. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung. Sie sieht unter anderem vor, dass bei einer kommunalen Überbauungsordnung die Zustimmung der Standortgemeinde beziehungsweise der Stimmbevölkerung zwingend erforderlich ist.
Auf diese Zustimmung kann in der Übergangsphase nur dann verzichtet werden, wenn eine kantonale Überbauungsordnung zur Anwendung kommt. Der Kanton Bern will dieses Instrument jedoch nur sehr zurückhaltend einsetzen, wie Trede bekräftigte.
«Wir realisieren Projekte am schnellsten, wenn wir die Gemeinden miteinbeziehen», sagte sie. Das habe sich immer wieder gezeigt. «Es ist meine persönliche Überzeugung.»
Damit das revidierte Gesetz 2030 in Kraft treten kann, wird der Regierungsrat dem Parlament lediglich eine einzelne Lesung beantragen. Der Kanton wolle trotz allem vorwärts machen, betonte Trede. Ob die Gesetzesänderung eher der Wind- oder der Solarkraft zugutekommen wird, konnte sie am Freitag nicht abschätzen.
Regierungsrat will nicht bis 2030 warten
Der Bund hatte im April den sogenannten Beschleunigungserlass in Kraft gesetzt. Verfahren bei der Planung und Bewilligung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollten damit vereinfacht und verkürzt werden.
Der Unmut der Beteiligten liess nicht lange auf sich warten. Gemeinden und Verbände hätten sich in der Vernehmlassung sehr kritisch geäussert, sagte Trede. Der Grosse Rat nahm im September eine Motion von Nils Fiechter (SVP) hauchdünn mit 76 zu 75 Stimmen an, die mehr Mitbestimmungsrecht für Gemeinden bei Windkraftprojekten forderte.
Diese Kritik und den Wunsch des Grossen Rates gelte es zu respektieren, sagte Trede. Für den Regierungsrat sei dennoch klar, dass der Ausbau der Erneuerbaren jetzt schnell voranschreiten müsse. «Wir werden nicht warten, bis das neue Gesetz 2030 in Kraft tritt.»
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