Angriff auf die Auslandrenten: Vergrault die SVP die Auslandschweizer?
Sie will die Auslandrenten kürzen, langfristig sogar ganz abschaffen – und die 13. AHV-Rente nicht ins Ausland auszahlen. Die SVP weckt ein Jahr vor den Wahlen den Zorn eines wichtigen Wählersegments. Jetzt krebst die Parteileitung zurück – ein bisschen.
Es sind erst Spar-Ideen, Diskussionsbeiträge, Lösungsansätze für die Finanzierung der Altersrenten. Die SVP hat sie eingebracht. Doch wenn es um ihre AHV-Renten geht, reagieren die Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland leben, rasch und heftig.
Ende August schrieb Swissinfo über einen parlamentarischen VorstossExterner Link, der verhindern will, dass die 13. AHV-Rente auch ins Ausland ausbezahlt wird. Die Community der Auslandschweizer reagierte mit Empörung.
Auslandrenten der Kaufkraft anpassen
In Thailand, Brasilien und Portugal war der Ärger noch nicht verflogen, da kam im September schon der nächste Paukenschlag der SVP. Die Auslandrenten sollen an das Kaufkraftniveau im Ausland angepasst also – teils massiv – gekürzt werden.
Diesmal stammte der Vorschlag aus der Vernehmlassungsantwort der ParteiExterner Link zur AHV-Reform 2030: Wieder herrschte von den Leserspalten bei BlickExterner Link über die Facebook- und Whatsapp-Gruppen von Auslandschweizern bis hin zu unseren Debatten Enttäuschung, Wut und Unverständnis.
Nun nimmt erstmals die Parteileitung der SVP gegenüber Swissinfo Stellung zu den Sparideen an den Auslandrenten.
SVP-Präsident Marcel Dettling betont: «Die AHV-Reform soll die ganze Breite anschauen, wir haben viele Vorschläge eingebracht, und nicht alle haben die gleiche Priorität.»
Auf die Frage, ob die SVP ein Jahr vor den Wahlen den Ärger der Auslandschweizer in Kauf nimmt, sagt Dettling: «Wir machen Politik fürs Inland. Es gibt auch viele Auslandschweizer, denen unsere Politik gefällt.»
SVP-Wahlkampfleiter Manuel Strupler hat die Aufregung unter den Auslandschweizern mitbekommen. Heute sagt er zur Idee, die Auslandrenten der Kaufkraft der jeweiligen Länder anzupassen: «Es war einer unserer Vorschläge in einem Strauss von Möglichkeiten. Aber es ist nicht jener, den wir am breitesten bearbeiten möchten.»
Strupler betont: «Es ist nicht das Ziel unserer Partei, jemandem, der ein Leben lang in der Schweiz und für den Wohlstand der Schweiz gearbeitet hat, das wegzunehmen, was er verdient hat.»
«Auslandschweizer nicht benachteiligen»
Dies unterstreicht auch Inge Schütz, Präsidentin der SVP International, die für die Parteimitglieder mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist.
Sie sagt: «Man kann aus unserer Sicht in der Umsetzung noch die Nuance schaffen, dass Auslandschweizer, die jahrelang Beiträge geleistet haben, nicht benachteiligt werden.»
So heftig die Reaktionen in den sozialen Medien teils ausfielen, bis zur SVP InternationalExterner Link drang der Ärger nicht durch. «Wir haben weder Meldungen erhalten, noch dass uns deswegen jemand die Mitgliedschaft gekündigt hätte», sagt Schütz.
Weiter erklärt die Auslandschweizer-Verantwortliche der SVP: «Zentral ist der Partei vor allem die Idee, dass nicht kurzfristig mit minimalen Beitragsjahren in die AHV eingewandert wird, um dann eine Auslandrente beziehen zu können.»
Gleichzeitig weist Strupler darauf hin, dass die AHV nicht nur über Lohnbeiträge, sondern zu etwa 20 Prozent auch über Steuern finanziert wird. So gesehen trage die inländische Bevölkerung mehr zur AHV bei als die Diaspora.
Strupler sagt: «Man kann diskutieren, ob es richtig ist, dass jemand die volle AHV erhält, wenn nichts davon in der Schweiz konsumiert wird, das über die Mehrwertsteuer wieder retour fliesst – und auch sonst keine Steuern in der Schweiz bezahlt werden.»
War die 13. AHV nur fürs Inland gedacht?
Einen ähnlichen Gedanken äussert auch SVP-Nationalrat Didier Calame, der will, dass die 13. AHV-Rente nicht ins Ausland ausbezahlt wird: Die Idee der 13. AHV sei gewesen, etwas gegen die gestiegenen Lebenshaltungskosten im Inland zu unternehmen – die AHV sei primär für das Inland gedacht.
Calames Idee, auch bei der 13. AHV zu sparen, nahm seine Partei allerdings nicht auf, als sie Vorschläge für eine AHV-Reform einbrachte.
Was Auslandrenten anbelangt, pocht sie jedoch weiterhin auf die Abschaffung der Alterskinderrenten. «Dieses System birgt Anreize für Missbrauch, insbesondere beim Bezug im Ausland», schreibt die SVP dazu.
Die Streichung von Alterskinderrenten wird im Parlament seit einiger Zeit diskutiert, und die SVP ist längst nicht mehr die einzige Partei, die das unterstützt. Der Nationalrat will sie streichen. Ein Entscheid im Ständerat steht noch aus.
Es gibt in der Vernehmlassungsantwort der SVP jedoch noch zwei weitere Vorschläge, die bisher kaum Beachtung gefunden haben. Zum einen zielt die Partei auf die Schweizer Sozialversicherungsabkommen mit anderen Ländern. Zum andern will sie bei den Ergänzungsleistungen die Schraube anziehen.
Bei den Sozialversicherungsabkommen fordert die Partei, dass die Schweiz keine mehr abschliesst, «welche Schweizer Renten ohne Kaufkraftbereinigung ins Ausland exportieren».
Doch nicht nur das: Sie will auch, dass der Bundesrat die bestehenden Sozialversicherungsabkommen neu verhandelt, und zwar mit dem Ziel, «dass lebenslange Renten ins Ausland abgeschafft werden».
Auslandrenten ganz abschaffen?
Um dies möglich zu machen, so die Idee der Partei, würden die Rentenberechtigten ihre einbezahlten Beiträge «analog zu einem Freizügigkeitsfall in der Schweiz» ausbezahlt erhalten.
Somit erhielten Rentenberechtigte, die auswandern, einmalig ihr ganzes Guthaben ausbezahlt. Wie dies umgesetzt werden soll, lässt die Partei offen. Wieviel Sparpotenzial sie darin sieht, verrät sie auch nicht.
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Ein Augenmerk gilt schliesslich auch den Ergänzungsleistungen. Wer im Ausland wohnt, hat theoretisch ohnehin kein Anrecht darauf.
Praktisch ist es jedoch möglich, drei Monate pro Kalenderjahr im Ausland zu verbringen, und dennoch Ergänzungsleistungen zu erhalten – das sind die Gelder, die tiefe Renten überbrücken, damit alle Pensionär:innen in der Schweiz auf dem Existenzminimum leben können.
Straffung bei den Ergänzungsleistungen
Nun will die SVP diese Möglichkeit zu Auslandaufenthalten einschränken. Neu sollen nur noch 30 Auslandtage pro Jahr möglich sein.
Von der Massnahme wären wohl weniger Schweizer:innen betroffen, sondern eher ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz, die in ihr Heimatland pendeln. Auslandschweizer:innen wären in diesem Sparvorschlag – Kollateralschaden.
Editiert von Samuel Jaberg
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