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Verhüllungsverbot nach dem Tessin nun auch in St. Gallen

Touristinnen mit Niqab
Touristinnen aus Saudi-Arabien in Interlaken, Kanton Bern. Keystone

Der Kanton St. Gallen verbietet das Burka-Tragen in der Öffentlichkeit. Die Stimmberechtigten sagten mit gut 67% deutlich Ja zur Vorlage. St. Gallen ist der zweite Kanton nach dem Tessin mit einem Burka-Verbot.

Im Kanton St. Gallen soll künftig bestraft werden, wer im öffentlichen Raum sein Gesicht verhüllt, sofern dies “die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden bedroht oder gefährdet”. Ob eine solche Bedrohung oder Gefährdung vorliegt, ist in jedem einzelnen Fall zu beurteilen.

Zur Abstimmung war es gekommen, weil die Jungsozialisten und die Jungparteien der Grünen und Grünliberalen das Referendum gegen die Vorlage ergriffen hatten. Der Kantonsrat hatte das Gesichtsverhüllungs-Verbot Ende 2017 mit den Stimmen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) beschlossen. Die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP.Die Liberalen) und das linksgrüne Lager waren dagegen.

“Verbot ist wirkungslos”

Justiz- und Polizeidirektor Fredy Fässler (Sozialdemokratische Partei, SP) zeigte sich nicht überrascht vom Ja zum Verhüllungsverbot. Allerdings werde die Regelung kaum etwas bewirken. Die Regierung habe dies schon vor der Abstimmung gesagt, erklärte Fässler der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

“Ich selber habe im Kanton St. Gallen noch nie eine Burkaträgerin gesehen”, so Fässler. Auch könne er sich keine Situation vorstellen, in der die Bedingungen des Verbots erfüllt wären. Er geht davon aus, dass die St. Galler Polizei Burkaträgerinnen nicht büssen wird, sofern sich jemals solche im Kanton zeigen sollten.

Präventive Wirkung

Die SVP erhofft sich vom Verbot eine präventive Wirkung. Auch CVP-Vertreter sprachen sich dafür aus: Eine solche Ausdehnung des bestehenden Vermummungsverbots mache Sinn und entspreche einem Bedürfnis der Bevölkerung.

Die Gegner – FDP, SP, Grüne und GLP – sprachen von einem “Gesetz für die Galerie”. Zudem sei es bereits heute strafrechtlich verboten, eine Frau zum Tragen einer Burka zu zwingen. Das neue Gesetz sei überflüssig und vage formuliert. Die Umsetzung wäre komplett willkürlich.

Fussballfans im Visier

Bereits seit zwei Jahren kennt der italienischsprachige Kanton Tessin ein Verhüllungsverbot. Bis heute trifft es vor allem vermummte Fussballfans. Burka-Trägerinnen wurden bisher kaum gebüsst.

Seit Juli 2016 gab es 37 Verfahren sowie einige Verwarnungen ohne Polizeibericht. Im ersten Halbjahr 2018 wurden im Tessin etwa zehn verhüllte Gesichter registriert. Fälle von verschleierten Frauen sind an einer Hand abzuzählen.

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Bundesrat will Regeln verschärfen

Das Thema Vermummungsverbot ist auch auf nationaler Ebene aktuell. Das “Egerkinger Komitee” lancierte die Volksinitiative “Ja zum Verhüllungsverbot”. Diese verlangt, dass in der ganzen Schweiz niemand im öffentlichen Raum das Gesicht verhüllen darf.

Dem Bundesrat geht diese Burka-Initiative zu weit. Sie problematisiere ein seltenes Phänomen und greife in die bewährte kantonale Regelungsautonomie ein. Die Landesregierung will es weiterhin den Kantonen überlassen, über ein Verhüllungsverbot zu entscheiden.

In einem Gegenvorschlag zeigt sie sich aber bereit, die Regeln zu verschärfen. Zum einen sollen Kontakte mit bestimmten Behörden nur unverhüllt stattfinden dürfen. Zum anderen soll jeglicher Zwang, das Gesicht zu verhüllen, unter Strafe gestellt werden.

Seit Ende Juni läuft dazu ein Konsultationsverfahren. Danach kommt die Vorlage vors Parlament. Über Initiative und Gegenvorschlag abgestimmt wird voraussichtlich erst 2019.

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