Kantonsparlament soll Behandlung von Ordnungsanträgen neu regeln
Grossrätinnen und Grossräte quer durch das politische Spektrum fordern im Kanton Bern klarere Regelungen zur Behandlung von Ordnungsanträgen. Diese gehören zu den eher unscheinbaren politischen Instrumenten, können aber mitunter weitreichende Folgen haben.
(Keystone-SDA) Mitglieder des Grossen Rates können jederzeit einen Ordnungsantrag stellen, der dann auch gleich behandelt wird. Solche Anträge betreffen das Verfahren oder die Ordnung im Ratssaal. In der Praxis geht es oft darum, ein in der Session traktandiertes Geschäft vorzuziehen oder zu verschieben.
Meist haben solche Forderungen zum Ablauf im Rat keine weitreichenden Folgen, manchmal aber eben schon. Darin sind sich Ratsmitglieder von Grünen, SVP, SP, FDP, GLP, Mitte, EDU und EVP einig.
Beispielsweise könne die Verschiebung eines Kreditgeschäfts grössere Kostenfolgen haben oder die Verschiebung einer Gesetzesberatung schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, schreiben die Grossratsmitglieder in ihrem Vorstoss.
Daher ist es aus ihrer Sicht unerlässlich, dass die vorberatende Grossratskommission zu solchen Verschiebungsanträgen das Wort ergreifen und den Grossen Rat über mögliche Konsequenzen unterrichten kann. Das sei heute nicht der Fall.
Die Vorstösserinnen und Vorstösser wollen verhindern, dass die Beratung wichtiger Geschäfte, wie Gesetzesberatungen oder Kreditbeschlüsse, ohne Begründung und Replikmöglichkeit behindert, verzögert oder gar verunmöglicht wird, wie sie in ihrer Motion schreiben.
Regelungsbedarf ausloten
Das Büro des Grossen Rates ortet im Umgang mit Ordnungsanträgen «durchaus gewissen Handlungsbedarf». Es gebe aber auch völlig unproblematische Bereiche. Das Büro des Grossen Rates möchte deshalb noch etwas genauer anschauen, inwiefern Regelungsbedarf besteht.
Es empfiehlt dem Grossen Rat daher, die Forderung in der weniger verbindlichen Form eines Postulats anzunehmen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Herbstsession debattiert.
Das Büro des Grossen Rates leitet und koordiniert die Arbeiten des Parlaments. Es bereitet die Sessionen vor und weist den Kommissionen die Geschäfte zur Vorberatung zu.