
Karstadt/Angebotsfrist endet (AF)
ESSEN (awp international) – Wichtige Weichenstellung für die insolvente Essener Warenhauskette Karstadt: Bis 17.00 Uhr an diesem Freitag sollen mögliche Interessenten einer Übernahme der bundesweit 120 Warenhäuser ihr Angebot vorlegen. Konkrete Namen von Interessenten sind derzeit nicht bekannt. Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg hatte angekündigt, das Warenhaus-Paket nur als Ganzes verkaufen zu wollen.
Medienberichte, wonach die Investmentbank Goldman Sachs an einer Übernahme der Warenhäuser interessiert sein soll, wurden bislang nicht bestätigt. Goldman Sachs ist über einen Mehrheitsanteil am Immobilienfonds Highstreet an 83 der 120 Karstadt-Warenhäuser beteiligt. Weitere vier Warenhäuser gehören dem Oppenheim-Esch-Fonds, der Rest privaten Vermietern.
Mit einem Einstieg bei Karstadt könnte Goldman Sachs versuchen, hohen Verlusten vorzubeugen, die den Karstadt-Vermietern bei einer Zerschlagung der Warenhauskette drohen würden. Nach einer bei der Gläubigerversammlung am 12. April von Görg vorgelegten Übersicht müssten sich allein die Vermieter bei einer Abwicklung der Warenhauskette auf Schäden von mehr als 1,5 Milliarden Euro einstellen.
Mit mögliche Interessenten habe man sich darauf geeinigt, Angebote erst zum Ende der Angebotsfrist vorzulegen, sagte Görg-Sprecher Thomas Schulz. Es bringe für Bieter keinen Vorteil, ihre Angebote vorzeitig abzugeben. In einem Gespräch mit dem «Tagesspiegel» hatte Karstadt-Betriebsratschef Hellmut Patzelt darauf hingewiesen, dass bis zum Freitagmittag keine Angebote eingegangen seien.
Mehr als 60 von 90 betroffenen Kommunen mit Karstadt-Standorten haben sich nach Angaben von Schulz bislang mit einem Verzicht auf die Besteuerung eines möglichen Sanierungsgewinns einverstanden erklärt. Notwendig ist eine Zustimmungsquote von 98 Prozent der Gemeinden bis Ende Mai, damit der Insolvenzplan gültig werden kann.
Hintergrund ist, dass die Gläubiger zur Sanierung von Karstadt auf bis zu 97 Prozent ihrer Forderungen verzichten sollen. Dieser Verzicht in Milliardenhöhe würde jedoch auf dem Papier zu einem ausserordentlichen Ertrag führen, für den an die Gemeinden Gewerbesteuer abgeführt werden müsste. Tatsächlich würde dem Warenhausunternehmen jedoch durch den Gläubigerverzicht kein Geld zufliessen./uk/DP/she