Kaufmann wegen Güterlieferungen an Russland verurteilt
Das Bundesstrafgericht hat einen Kaufmann wegen Materiallieferungen an Russland zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Das Material war laut Anklage für ein Massenvernichtungsprogramm bestimmt.
(Keystone-SDA) Der bald 63-Jährige hat sich der mehrfachen qualifizierten Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz und des Versuchs dazu schuldig gemacht. Dies geht aus dem am Mittwoch publizierten Dispositiv der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Der Mann lieferte und offerierte zwei bei der russischen Handelsvertretung in Bern akkreditierten Männern vier Jahre lang Gegenstände, die von seiner Arbeitgeberin vertrieben werden – ein Unternehmen, das Händler mit Laborbedarf sowie medizinischen und pharmazeutischen Erzeugnissen beliefert.
Waren im Wert von 75’000 Franken fanden tatsächlich den Weg nach Russland. Für Objekte im Wert von 934’000 Franken machte der Mann Offerten. Zum Kauf durch die Russen kam es wegen der Intervention der Behörden nicht mehr, die dem Treiben 2024 ein Ende setzten.