Kinderverbot in Aarauer Café: Regierung sieht keine Diskriminierung
Private Gastronomen dürfen Kindern den Zutritt zu ihren Lokalen verweigern. Die Wirtschaftsfreiheit der Wirte hat nach Einschätzung des Aargauer Regierungsrats in diesem Fall mehr Gewicht als das Diskriminierungsverbot.
(Keystone-SDA) Der Auslöser für die politische Debatte war der Entscheid einer Café-Betreiberin in der Kantonshauptstadt Aarau, Gästen unter 14 Jahren den Zutritt zu verwehren.
Im kantonalen Gastgewerbegesetz bestehe keine Regelung zur Auswahl der Gäste, hält der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Beantwortung einer Interpellation aus den Reihen der SVP fest. Rechtlich gesehen prallen laut Regierungsrat zwei Grundrechte aufeinander: das Diskriminierungsverbot und die Wirtschaftsfreiheit. Beide Grundsätze sind in der Bundesverfassung verankert.
Grundrechte würden in erster Linie den Staat gegenüber den Bürgern binden, sie hätten zwischen Privaten aber keine direkte Wirkung. Da das Führen eines Restaurants keine staatliche Aufgabe sei, dürfe eine Wirtin im Rahmen ihrer Wirtschaftsfreiheit frei entscheiden, wen sie bediene und wen nicht.