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Klares Ja zum neuen Bündner Gesetz gegen häusliche Gewalt

Keystone-SDA

Der Grosse Rat Graubünden hat am Dienstagmorgen deutlich für ein neues Gesetz gegen häusliche Gewalt gestimmt. 84 Parlamentsmitglieder waren dafür, 35 dagegen. Gegenwind kam nur von der SVP.

(Keystone-SDA) Mit dem neuen Gesetz gegen häusliche Gewalt (GHG) wollen die Behörden die Zusammenarbeit verschiedener öffentlicher Stellen und privater Organisationen stärken. Bisher gründet diese Zusammenarbeit auf dem Regierungsprogramm. Dessen Finanzierung ist aber nur bis Ende 2028 gedeckt. Mit dem nun verabschiedeten GHG sind die Mittel auch darüber hinaus gesichert. Diese umfassen 260’000 Franken jährlich. Hinzu kommen alle vier Jahre 50’000 Franken für eine Bedarfsanalyse.

Mit dem Gesetz wurde nun auch die Basis für eine kantonale und pseudonymisierte Datensammlung der Gewaltfälle geschaffen. Diese ist gemäss den Befürwortenden «zwingend nötig», um daraus gezielte Massnahmen für die Prävention, die Sensibilisierung und Hilfsangebote abzuleiten, sagte etwa der Mitte-Grossrat Franz Sepp Caluori. 2025 wurden im Kanton Graubünden 260 Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt registriert.

SVP sah den Nutzen nicht

Die SVP-Fraktion hielt das GHG für unnötig. Sie befürchtete zusätzlichen Papierkram und stützte sich in der mehrstündigen Beratung auf das erst kürzlich verabschiedete Polizeigesetz. Auch darin wollen die Behörden gezielt gegen häusliche Gewalt vorgehen. «Wir brauchen doch jetzt nicht noch mehr Gesetze, wir brauchen den Vollzug dieses Polizeigesetzes und nicht Papierstapel», sagte etwa Reto Rauch (SVP).

Auch die SVP würde «ausnahmslos» hinter dem Schutz vor häuslicher Gewalt stehen, betonten mehrere Redner. Aber man müsse das Problem dort anpacken, wo es entstehe, sagten weitere SVP-Vertreter mit Blick auf den Ausländeranteil bei den registrierten Fällen häuslicher Gewalt. Über 53 Prozent der gewalttätigen Personen seien ausländischer Herkunft. «Wenn wir etwas verändern wollen, dann da», so Rauch weiter. SVP-Grossrat Rico Rieder sprach gar von einem «importierten Problem».

Bürgerliche Vertreterinnen und Vertreter wollten denn auch die Staatsangehörigkeit von Tätern und Opfern in der Datensammlung erfasst haben. Auch Mitglieder anderer Fraktionen sahen darin Vorteile, etwa die Ableitung gezielterer Präventionsmassnahmen. Dieser Vorstoss wurde aber knapp mit 57 zu 60 Stimmen abgelehnt.

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