Persilschein mit «verheerender Signal-Wirkung»
Die Entlastung von Nationalrats-Präsident Peter Hess durch die Geldwäscherei-Kontrollstelle habe "eine verheerende Signalwirkung": Mit diesen Worten übt Christof Müller, Experte für Wirtschafts-Kriminalität, Kritik am Entscheid.
Hess habe bei seiner Tätigkeit für fünf Briefkastenfirmen das Geldwäscherei-Gesetz nicht verletzt. Zu diesem Schluss kam am Freitag die Kontrollstelle des Bundes. Die von Hess vertretene Briefkastenfirma «Rodway Finance Inc.» falle nicht unter das Geldwäscherei-Gesetz.
Vorschneller Persilschein
Wirtschafts-Kriminalist Müller sagt dazu in einem am Samstag (11.08.) in mehreren Zeitungen erschienenen Interview, er habe seine Zweifel, ob da alles korrekt abgelaufen sei. «Der Persilschein für Herrn Hess kommt für mich etwas gar vorschnell.» Müller bezweifelt, ob der Sachverhalt genügend ausgeleuchtet wurde. «Das Ganze scheint eine riesige Nebelwand zu sein.»
Unklar ist für Müller beispielsweise, weshalb die Kontrollstelle im Fall einer panamesischen Firma sage, diese sei nicht dem Schweizer Recht unterstellt, weil sie keine faktische Zweigstelle in der Schweiz habe. Denn Hess habe doch für die Firma in der Schweiz Honorare eingezogen.
Gegen die Einmannfirmen vorgehen
Für die Durchsetzung des Geldwäscherei-Gesetzes habe der Entscheid der Kontrollstelle jedenfalls eine «verheerende Signal-Wirkung», befürchtet Müller. Er fordert ein Vorgehen gegen die Einmannfirmen.
Alle anderen, inklusive kleine Tankstellen-Wechselstuben, würden genau kontrolliert. Währenddem könne ein Ausländer eine Einmann-AG gründen und Millionen durchschleusen, ohne die Sorgfaltspflichten eigenständig erfüllen zu müssen.
Jedenfalls könne er sich «des Eindrucks nicht erwehren, dass man in diesen Fällen um Peter Hess sehr, sehr dezent vorgegangen ist», sagte Christof Müller.
Christof Müller war früher Dozent für Wirtschafts-Kriminalistik an der Universität St. Gallen. Heute ist er Leiter des Zürcher Nachdiplomkurses Wirtschafts-Kriminalistik.
swissinfo und Agenturen
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