Neue Verpflichtungen für St. Galler Eltern
Im Kanton St. Gallen werden die Angebote der frühen Förderung verpflichtender. Ziel ist unter anderem eine Entlastung der Volksschule. Womit müssen Eltern rechnen?
(Keystone-SDA) Wird die Vorlage im kommenden Juni vom Kantonsrat in erster und im Herbst in zweiter Lesung beschlossen, werden künftig alle St. Galler Eltern oder Erziehungsberechtigten angeschrieben, sobald ihr Kind zwischen zwei und drei Jahren alt ist. Die Daten bekommen die Gemeinden von den Einwohnerämtern.
Die Eltern erhalten mit dem Schreiben ein Formular mit verschiedenen Fragen, unter anderem zu den sprachlichen Kompetenzen. Ob es darin auch um das soziale Verhalten geht, ist noch offen. Die Kommission möchte das Thema dieses Erstkontakts auf die Sprachkompetenzen beschränken.
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen das Formular von einer Fachperson ausfüllen lassen. Wer das alles sein kann, ist noch nicht geklärt. Für die Kommission kommen als zuständige Fachpersonen Mitarbeitende von Spielgruppen, Betreuungspersonal aus der Kita oder auch die Kinderärztin oder der Kinderarzt infrage.
Der Anlass könne ein Besuch in der Spielgruppe, dem Familienzentrum oder der Kita sein. Aufgezählt wird auch eine Vorsorgeuntersuchung oder ein Familienbesuch. Für Eltern, die der Aufforderung nicht nachkommen, sieht die Vorlage «vertiefte Kommunikationsmassnahmen» vor.
Zuständig sind die Gemeinden
Anschliessend werden die Eltern von der Gemeinde über das Ergebnis informiert. Je nachdem gibt es Empfehlungen oder es wird der verpflichtende Besuch eines Angebots angeordnet, etwa einer Spielgruppe. Ist dies der Fall, wird auch die Schulbehörde informiert.
Unbestritten ist, dass der Besuch eines Angebots der frühen Förderung für die Eltern der Kinder kostenlos sein muss. Die Aufwendungen dafür werden vollständig von den Gemeinden übernommen. Auch der Transport der Kinder zu den Angeboten darf den Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht verrechnet werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Welche Möglichkeiten es für die frühe Förderung gibt, hängt aber vom jeweiligen Wohnort ab. Die Gemeinden müssen die Angebote selber oder im Verbund mit anderen Kommunen bereitstellen.