Nidwaldner Landrat stützt Arbeitslosen-Zusammenarbeit mit Obwalden
Die Kantone Nidwalden und Obwalden sollen ihre Zusammenarbeit bei der Arbeitslosenversicherung aufdatieren. Der Landrat Nidwalden hat am Mittwoch die Revision der Vereinbarungen einstimmig beschlossen.
(Keystone-SDA) Eine «Erfolgsgeschichte» nannte Katja Durrer (Mitte) die Zusammenarbeit von Nid- und Obwalden im Arbeitslosenwesen. Seit 1996 betreiben die beiden Kantone das schweizweit einmalige gemeinsame Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV). 1999 kam eine gemeinsame Arbeitslosenkasse dazu. Heute beschäftigen die beiden Stellen gemeinsam 25 Mitarbeitende, wie Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (Mitte) erläuterte.
Auch Angela Christen (SVP) sprach namens ihrer Fraktion ihre Unterstützung aus. Wichtig sei «eine korrekte Umsetzung und transparente Kontrolle».
Somit beschloss der Landrat Nidwalden die Änderungen von drei Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Rahmen der Arbeitslosenversicherung. Die beiden Kantone müssen diese dem Bundesrecht anpassen. In einem Auditbericht hatte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) 2020 beanstandet, dass etwa eine Vereinbarung über die von den beiden Kantonen gemeinsam geführte Stelle der Logistik für arbeitsmarktliche Massnahmen fehlte. Diese wollen Nid- und Obwalden nun abschliessen.
Die bestehenden Vereinbarungen mit dem RAV Obwalden/Nidwalden und zur gemeinsamen Arbeitslosenkasse in Hergiswil werden zudem formell präzisiert.
Die Regierungen der beiden Kantone gaben die Vorlage im Frühling zeitgleich in die Vernehmlassung. Dabei stiessen die Vorlagen auf positive Resonanz, wie es im Bericht des Nidwaldner Regierungsrats dazu hiess.
Der Obwaldner Kantonsrat beschäftigt sich an seiner nächsten Sitzung in der kommenden Woche mit den Geschäften. Die revidierten Vereinbarungen sollen auf Anfang 2027 in Kraft treten.
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