Obwalden präzisiert Vorgaben für neue Bauzonen
Die Obwaldner Regierung hat die Richtplananpassung 2026 verabschiedet und legt sie dem Kantonsrat vor. Die Änderungen betreffen unter anderem die Siedlungsentwicklung, den Kiesabbau und Freizeit- und Tourismusanlagen, wie das Baudepartement am Mittwoch mitteilte.
(Keystone-SDA) Bei der Siedlungsentwicklung werden die Vorgaben für die laufenden Ortsplanungsrevisionen präzisiert, wie es im Communiqué hiess. Im Zentrum stehen neue Bauzonen, die Mobilisierung von Bauland und die Siedlungsqualität. Damit würden die sieben Obwaldner Gemeinden «klare und verlässliche Grundlagen» für ihre Ortsplanung erhalten, so das Amt.
Im Richtplankapitel Tourismus und Freizeit wird der Eintrag zum Hotel Bänklialp und zu den Sprungschanzen in Engelberg aufgehoben. Die Voraussetzungen für die ursprünglich geplante Sonderbauzone seien «nicht erfüllt», hiess es.
Für die Erweiterung der Kiesabbaustelle Oberwald in Kerns wird die planerische Grundlage geschaffen. Damit soll die langfristige Kiesversorgung des Kantons gesichert werden.
In Lungern werden die Erläuterungen und die Karte zur Anlage für die Freizeitfischerei aktualisiert. Eine Festsetzung ist vorerst nicht vorgesehen, da der weitere Planungsstand vom Entscheid des Bundes über die Bewilligung nach 2027 abhängt, wie es weiter hiess.
Die Richtplananpassung wurde 2024 öffentlich aufgelegt. Wegen laufenden Ortsplanungsrevisionen wurden die Gemeinden im Mai und Juni nochmals angehört. Der kantonale Richtplan wird im Kantonsparlament behandelt und soll danach dem Bund zur Genehmigung vorgelegt werden, wie es weiter hiess.