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Neue Möglichkeiten bei Volksinitiativen

Unterschriften sammeln ist nur ein Teil der Arbeit bei Volksinitiativen. Keystone

Volksbegehren dürfen seit dem 1. Februar 2010 unter der Bedingung zurückgezogen werden, dass ein indirekter Gegenvorschlag tatsächlich in Kraft tritt. Das Parlament hatte im letzten Herbst die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen.

Diese Rückzugsmöglichkeit schützt ein Initiativkomitee vor dem Risiko, unter Umständen mit seinem Anliegen ins Leere zu laufen. Zum Beispiel dann, wenn es seine Initiative zurückzieht, um sich mit einem indirekten Gegenvorschlag des Parlaments zufrieden zu gegeben, der dann aber gar nie in Kraft tritt.

Dass ein vom Parlament abgesegneter Gegenvorschlag gar nie in Kraft getreten ist, ist schon vorgekommen. Denn gegen solche Gegenvorschläge auf Gesetzesstufe kann das Referendum ergriffen werden. Kommt es zustande, muss das Anliegen vors Volk und riskiert somit, abgelehnt zu werden.

Und das Komitee, das seine Initiative in guter Absicht zurückgezogen hatte, steht dann mit leeren Händen da.

Von der Theorie zur Praxis

Seit dem 1. Februar kann nun ein Komitee den Rückzug seiner Initiative an die Bedingung knüpfen, dass der indirekte Gegenvorschlag zu seinem Anliegen tatsächlich in Kraft tritt. Andernfalls käme die Volkrsinitiative dennoch vor Volk und Stände.

Eine praktische Anwendung findet die Änderung bei der Volksinitiative «Lebendiges Wasser», bei der es um die Renaturierung der Fliessgewässer geht. Zu dieser hat das Parlament in der Wintersession 2009 einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Gesetzesrevision verabschiedet:

Falls diese in Kraft treten sollte, hat das Komitee für das Volksbegehren «Lebendiges Wasser» entschieden, seine Volksinitiative zurückzuziehen. Für die Initiative hatten Fischer und Umweltschützer mehr als 160’000 Unterschriften gesammelt.

Lösen des ewigen Dilemmas

Dem Initiativkomitee gefiel der Gegenvorschlag, den die nationalrätliche Umweltkommission erarbeitet hatte (UREK-NR, Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats). Dennoch wollte es die eigene Initiative nicht zurückziehen, aus Furcht vor einem möglichen Referendum seitens der Gegnerschaft, der mächtigen Wasserenergiewirtschaft.

Diese Art von Dilemma hat sich in den letzten Jahren bereits verschiedene Male ergeben. Deshalb hat der Tessiner Ständerat Filippo Lombardi, seinerzeit Präsident der UREK-NR, im Dezember 2008 eine parlamentarische Initiative eingereicht, wonach ganz generell eine Volksinitiative unter gewissen Bedingungen zurückgezogen werden kann.

Zeit und Geld sparen

Sowohl die Regierung wie die parlamentarischen Kommissionen haben den Vorschlag des Christdemokraten Lombardi positiv aufgenommen.

Mit der Garantie, dass seine Vorlage doch noch Volk und Ständen vorgelegt werden könnte, falls das gegnerische Lager den indirekten Gegenvorschlag zu Fall brächte, könnte das Initiativkomitee sein eigenes Anliegen bewahren.

Ausserdem könnten auch Energien und Geld gespart werden, die solche Abstimmungs-Kampagnen mit sich bringen. Auch das Parlament könnte sich viel Aufwand einsparen und auf Gesetzesebene taugliche Lösungen für Probleme finden, welche die Initiativkomitees zur Sprache bringen.

Zusätzlich hätten die Unterzeichner einer Volksinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag grössere Chancen, dass ihr Anliegen verwirklicht wird. Denn bekanntlich werden Volksinitiativen an der Urne nur selten angenommen.

Einwände von SVP und Freisinn

Der Ständerat folgte dieser Logik und sprach sich mit 40 zu 0 Stimmen für Lombardis Vorschlag aus. Im Nationalrat hingegen gab es Einwände gegen diese Gesetzesänderung, und zwar seitens der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Freisinnig-demokratischen Partei (FdP.Die Liberalen).

Gemäss Freisinn kompliziert dieser Vorschlag das System der Volksrechte zu sehr, ohne etwas zu verbessern: Werde ein Gegenvorschlag vom Volk bachab geschickt, sei es beinahe sicher, dass auch eine thematisch entsprechende Volksinitiative keine Chance habe.

Es sei deshalb unnötig, das Volk zu praktisch demselbem Thema zwei Mal abstimmen zu lassen, so FdP-Fraktionschefin Gabi Huber.

Für die SVP schwächt dieser Vorschlag die direkte Demokratie und stärkt das Parlament. Hans Fehr spricht von einem Hybrid, der zu einer Kultur des Rückzugs und zu Volksinitiativen von schlechter Qualität führe. Fehr wirft Lombardi gar vor, damit die Initianten der «Renaturierungs-Initiative» zu unterstützen.

Anpassung an Realität

Die Stabchefin des Bundesrats, Bundeskanzlerin Corina Casanova, sagt, dass es «seit 1987 eine Art Hochkonjunktur der indirekten Gegenvorschläge zu Volksinitiativen» gebe. Das Parlament arbeite bei jeder zweiten Volksinitiative an einem Gegenvorschlag.

Laut Casanova ist die parlamentarische Initiative von Lombardi die logische Konsequenz daraus. Dem pflichtet die Mehrheit des Ständerats bei. Für Sozialdemokraten, Grüne und Christdemokraten stellt Lombardis Vorschlag eine ausgeglichene Lösung für ein sich häufig stellendes Problem dar.

In der Endabstimmung am 25. September 2009 hat der Nationalrat Lombardis Vorschlag mit 106 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. Da die Gegner jedoch kein Referendum ergriffen haben, hat der Bundesrat diese Gesetzesänderung jetzt in Kraft gesetzt.

Sonia Fenazzi, swissinfo.ch
(Übersetzung aus dem Italienischen: Alexander Künzle)

Eine Volksinitiative (100’000 Unterschriften) zielt immer eine Änderung auf Verfassungsebene an, und nicht auf der Ebene der Bundesgesetze.

Darum gibt es in der Bundesverfassung Abschnitte, die auch auf Gesetzesstufe geregelt werden könnten.

Das Parlament ändert in seinen (Gegen-)Vorschlägen Bundesgesetze, aber nicht die Verfassung.

Nur bei erfolgreichen Referenden (50’000 Unterschriften) gegen solche Gesetzes-Änderungen kommen diese auch vors Volk. Verfassungsänderungen kommen hingegen immer vors Volk.

Volksinitiativen auf Bundesgesetzes-Ebene gibt es nicht: Im September 2009 entschied das Stimmvolk, auf eine «allgemeinen Volksinitiative» zu verzichten.

Sie wäre eigentlich 2003 ermöglicht worden, um eine Alternative zur Verfassungsinitiative zu schaffen. Doch fand sich keine brauchbare Lösung dafür.

Gegenvorschläge werden von Bundesrat und Parlament zu einer Volksinitiative erarbeitet und gehen üblicherweise weniger weit.

Damit erhoffen sich Regierung und Parlament, dass der Gegenvorschlag statt der Initiative vom Volk angenommen wird.

Beim indirekten Gegenvorschlag stellten die Bundesversammlung oder der Bundesrat der Initiative eine Gesetzesänderung oder einen Gesetzesvorschlag gebenüber.

Das Anliegen ist zum Zeitpunkt des Abstimmens entweder bereits als Gesetz vorhanden, welches im Fall einer Ablehnung in Kraft tritt, oder als Gesetzesentwurf vorhanden.

Direkte Gegenvorschläge werden dem Volk vom Parlament vorgeschlagen. Das Volk muss dann zwischen dem Anliegen der Initiatianten und jenem vom Bundesversammlung oder Bundesrat entscheiden.

1891 wurde die Möglichkeit einer Verfassungsänderung durch das Volk mittels Volksinitiativen angenommen.

Seither sind 365 Volksinitiativen lanciert worden.

Jüngst angenommen wurden «Gegen den Bau von Minaretten»(2009), «Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» (2008), Gentechfrei-Initiative (2005).

Von den 276 formal zu Stande gekommenen Initiativen kamen 171 vors Volk: 81 wurden zurückgezogen.

Nur 17 Initiativen wurden seither angenommen (von Volk und Ständen), mit zunehmender Tendenz in den vergangenen Jahren.

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