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Das politische System der Schweiz

Gewaltenteilung

Bundeshaus
© Keystone / Gaetan Bally

Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Die Macht ist zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden aufgeteilt, wobei es eine klare Trennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative gibt.

Vor 1848 war die Schweiz eine Konföderation autonomer Staaten. Dann trat die Bundesverfassung in Kraft und beendete den Konflikt zwischen den liberalen und den katholisch-konservativen Kantonen. Sie legte die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen fest, führte das Wahlrecht für Männer ein und führte den Grundsatz der Gewaltenteilung zwischen der Bundesversammlung (Legislative), dem Bundesrat und der Bundesverwaltung (Exekutive) sowie dem Bundesgericht (Judikative) ein.

Diese Trennung verhindert die Konzentration der Macht auf einige wenige Personen oder Institutionen und beugt Missbrauch vor. Eine Person kann gleichzeitig nur einer der drei Gewalten angehören.

Der Schweizer Föderalismus bedeutet, dass die Staatsgewalt zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt ist. Der Bund übernimmt nur Aufgaben, die die Möglichkeiten der Kantone übersteigen oder die eine einheitliche Regelung erfordern.

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Was ist Föderalismus?

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Regierung

Der Bundesrat ist die Exekutive der Schweiz und hat seinen Sitz in Bern. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern, die jeweils für ein Departement (Ministerium) zuständig sind. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Ministerinnen und Ministern und umfasst vor allem repräsentative Aufgaben.

Der Bundesrat regiert das Land, leitet die Verwaltung, schlägt Gesetze vor und setzt sie um. Er trifft seine Entscheidungen als Kollegialorgan, das heisst seine Mitglieder vertreten die Entscheidungen der gesamten Regierung, auch wenn diese nicht ihrer persönlichen Meinung oder der Parteilinie entsprechen.

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Seit 1959 bestimmen die vier grössten Parteien der Schweiz die politische Zusammensetzung der Regierungsmitglieder. Dies wird als «Zauberformel» bezeichnet. Heute sieht sie vor, dass der Bundesrat aus folgenden Mitgliedern besteht: 2 SVP (Schweizerische Volkspartei, rechtskonservativ), 2 FDP (Liberale Partei, rechtsliberal), 2 SP (Sozialistische Partei, links) und 1 Mitglied der Zentrumspartei. Diese Zauberformel ist jedoch nicht in Stein gemeisselt und ändert sich im Laufe der Zeit, je nach Zusammensetzung des Parlaments und der Parteibildung.

Die Regierung wird alle vier Jahre vom Parlament gewählt.

Parlament

Das Schweizer Parlament besteht aus zwei Kammern mit gleichen Befugnissen: dem Nationalrat (Volkskammer oder Unterhaus) und dem Ständerat (Kantonskammer oder Oberhaus). Gemeinsam bilden sie die Bundesversammlung, die viermal im Jahr in Bern tagt.

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Zu den Aufgaben der Bundesversammlung gehören insbesondere die Ausarbeitung von Gesetzen, die Festlegung des Haushalts, die Wahl der Mitglieder der obersten Bundesbehörden sowie die Oberaufsicht über die Geschäftsführung der Regierung, der Bundesverwaltung und der Bundesgerichte.

Die 200 Sitze im Nationalrat werden proportional zur Wohnbevölkerung auf die Kantone verteilt. Der Ständerat hat 46 Mitglieder: 2 pro Kanton und 1 pro Halbkanton.

Die Parlamentarier:innen werden alle vier Jahre vom Volk gewählt. Die Gesamtzusammensetzung der beiden Kammern ändert sich langsam: Die vier grossen Parteien SVP, FDP, SP und Die Mitte gewinnen in der Regel die Mehrheit der Sitze. Die Grüne Partei hat in den letzten Jahren jedoch Wähler:innen gewonnen und ihre Präsenz in beiden Kammern verstärkt.

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Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Schweiz wird oft als Synonym für direkte Demokratie angesehen. Was tut also das Parlament, wenn sich das Volk zu fast jedem Thema äussern kann?

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Bundesgericht

Das Bundesgericht ist das oberste Gericht der Schweiz und die dritte Gewalt im Bundesstaat. Es entscheidet in letzter Instanz über Streitigkeiten zwischen Bürger:innen, zwischen Kantonen, zwischen der Bevölkerung und dem Staat sowie zwischen dem Bund und den Kantonen. Das Bundesgericht ist auch der Garant für den Schutz der verfassungsmässigen Rechte der Bürger:innen.

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Es besteht derzeit aus sieben Kammern: zwei zivilrechtlichen Abteilungen, zwei öffentlich-rechtlichen Abteilungen, einer strafrechtlichen Abteilung und zwei sozialrechtlichen Abteilungen. Der Sitz des Bundesgerichts befindet sich in Lausanne, die beiden sozialrechtlichen Abteilungen in Luzern.

Die Bundesrichter:innen werden vom Parlament für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt.

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