Rechtsstreit um Tweets: Musk und US-Börsenaufsicht einigen sich
(Keystone-SDA) Tesla-Chef Elon Musk und die US-Börsenaufsicht SEC haben eine Einigung im Rechtsstreit über die Social-Media-Aktivitäten des Tech-Milliardärs erzielt. Der Kompromiss regelt, unter welchen Bedingungen Musk künftig twittern darf.
Dies geht aus einem am Freitag (Ortszeit) beim zuständigen Gericht in New York eingereichten Antrag hervor. Richterin Alison Nathan muss dem Deal aber noch zustimmen.
Vereinbart wurde, dass Musk keine Informationen mehr eigenmächtig in schriftlicher Form verbreiten darf, die Teslas Aktienkurs beeinflussen könnten. Das betrifft etwa Einlassungen zu Finanzen, Produktionszielen, Übernahmen und Fusionen – kurz: so ziemlich alle aus Sicht von Börsianern wichtigen Themen. Jegliche Kommunikation diesbezüglich soll sich Musk vorab von einem in Wertpapierfragen erfahrenen Anwalt genehmigen lassen, hiess es.
Missachtung des Gerichts
Der Streit dreht sich um einen Vergleich aus dem Vorjahr, der Musks Twitter-Kommunikation bereits unter Auflagen gestellt hatte. Musk musste damals als Tesla-Verwaltungsratschef zurücktreten und ebenso wie das Unternehmen eine hohe Geldbusse zahlen. Gegen die Vereinbarung soll er laut der SEC aber später verstossen haben. Die Aufseher forderten deshalb eine Bestrafung Musks wegen Missachtung des Gerichts. Konkret ging es um einen Tweet vom Februar, in dem Musk laut SEC falsche Angaben zu Teslas Produktionszielen für das laufende Geschäftsjahr gemacht haben soll.
Der ursprüngliche Vergleich war zustande gekommen, nachdem Musk Anleger bei Twitter mit unausgegorenen Plänen zu einem Börsenrückzug Teslas irritiert hatte. Die SEC hatte Musk daraufhin wegen Marktmanipulation verklagt. Die Aufsicht wollte Musk zunächst den Konzernvorsitz verbieten. Dann einigte man sich auf den Kompromiss, an den sich der Tesla-Chef nach Auffassung der SEC jedoch nicht gehalten habe.