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Schaffhauser Kantonalbank erhält mehr Flexibilität für Gewinnverwendung

Schaffhausen (awp/sda) – Das Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbanken soll in drei Bereichen angepasst werden. Für Diskussionen sorgte am Montag im Kantonsrat vor allem die Gewinnverwendung, die flexibler gestaltet werden soll.
Heute gilt eine starre Regelung. Sie schreibt vor, dass 40% des Reingewinns der Schaffhauser Kantonalbank den ordentlichen Reserven zuzuweisen sind, 60% gehen an die Staatskasse.
Dies hat zu einem übermässigen Anwachsen der Reserven geführt. Die Schaffhauser Kantonalbank nimmt im Vergleich zu anderen Kantonalbanken hier einen Spitzenplatz ein, die Reserven sind rund doppelt so hoch, wie im schweizerischen Durchschnitt. In den vergangenen zehn Jahren hat sich das Eigenkapital verdoppelt.
Regierungsrat Erhard Meister betonte, die Revision sei ein Anliegen des Bankrates und nicht ein Versuch, mehr Geld in die Staatskasse zu spülen. Das weitere Ansteigen des Eigenkapitals sei nicht sinnvoll.
Die Vorlage der Regierung sah daher vor, die Reservebildung flexibler zu gestalten und “bis zu 40%” den gesetzlichen Reserven zuzuweisen. Höhere Reservezuweisungen könnten, falls nötig, durch den Kantonsrat beschlossen werden.
Die SP-Fraktion plädierte dagegen für eine Bandbreite und stellte in der ersten Lesung den Antrag, eine Untergrenze festzulegen und “30 bis 40%” gesetzlich vorzuschreiben. Zwar fand die SP dafür keine Mehrheit, doch die Geschäftsprüfungskommission muss sich vor der zweiten Lesung nochmals mit dem Thema beschäftigen.
Ausserdem sieht die Teilrevision geringfügige Anpassungen bei den Aufgaben des Bankrates und des Bankvorstandes sowie formale Änderungen vor. Diese waren alle unstrittig im Kantonsrat.
cf

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