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Schweiz begrüsst die Ächtung von Streubomben

Ein Experte untersucht eine Streubombe im Libanon. Keystone

Die Schweiz hat positiv auf die Konvention zum Verbot von Streubomben reagiert. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) spricht von einem "wichtigen Fortschritt zum Schutz der Zivilbevölkerung".

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) bedauerte allerdings, dass gerade die Hauptproduzenten von Streubomben dem Abkommen nicht beigetreten sind. Dazu gehören die USA, Russland, China, Indien, Pakistan und Israel.

Christine Schraner, die Leiterin der Schweizer Delegation, sprach von einem “entscheidenden Schritt” und einem “historischen Ereignis”. Die Schweiz habe mit “den nötigen Konzessionen” zum Erfolg beigetragen. “Die Konvention verbessert das Völkerrecht”, sagte Schraner.

Das Abkommen, das nach zehntägigen Verhandlungen am Mittwochabend von 111 Nationen unterzeichnet wurde, verbietet Verwendung, Produktion, Erwerb und Entwicklung von Streumunition. Für die aufwändige Zerstörung der Streubomben wurde ein Zeitraum von acht Jahren eingeräumt.

Konzession bei den Übergangsfristen

Die Schweiz hätte sich längere Übergangsfristen gewünscht. Dadurch hätten die wichtigsten Produktionsländer eher mitgemacht, sagte Bernard Jeanty, Leiter Rüstungskontrolle und Abrüstung beim VBS.

Dennoch begrüssten auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) die Einigung. Sie werde helfen, unzähligen Menschen das Leben zu retten, betonte Simon Conway, Ko-Vorsitzender der internationalen Kampagne für das Verbot von Streubomben (CMC).

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) erklärte, dass Zivilisten nach Inkraftreten des Vertrags “ungeheures Leid” erspart werde.

Als Vertreter der Betroffenen sagte der serbische Streubomben-Überlebende Branislav Kapetanovic: “Ich habe meine Arme und Beine verloren, aber dieser visionäre Vertrag bedeutet für Menschen wie mich eine Wende.”

“Schreckliche Folgen”

Das IKRK sei regelmässig Zeuge der schrecklichen Folgen von Streubomben gewesen, erklärte IKRK-Präsident Jakob Kellenberger. Das IKRK rief alle Staaten dazu auf, der Konvention beizutreten.

“Die Konvention von Dublin bedeutet, dass diese Waffen nicht nur moralisch unakzeptabel sind, sondern jetzt auch nach dem Völkerrecht illegal.”

Das IKRK rief bereits im Jahr 2000, nach dem Kosovo-Konflikt, der zu zahlreichen zivilen Opfern geführt hatte, zu einem Verbot von Streubomben auf.

Die Organisation Human Rights Watch hob hervor, dass es den USA trotz Störmanövern nicht gelungen sei, die grundsätzliche Einigung von mehr als 100 Regierungen bei der Dubliner Konferenz zu verhindern.

Paul Vermeulen von der Schweizer Sektion von Handicap International (HI) spricht von einer “historischen Etappe.”

Nach HI-Angaben lagern in der Schweiz 200’000 Streubomben des Typs M85. Nach Angaben des VBS haben die Bomben einen Selbstzerstörungsmechanismus, was die Blindgänger auf eine Zahl im Promillebereich verringere. Die Schweiz habe in den letzten Jahren rund 600 Mio. Franken in Streubomben investiert.

USA setzte Ausnahmen durch

Teilnehmer der Konferenz verwiesen jedoch darauf, dass in den Text auf Druck Washingtons Ausnahmen eingebaut wurden. So bleibt es künftig auch Unterzeichnern der Konvention erlaubt, Truppen für Militäreinsätze mit den USA und anderen Ländern zu stellen, die Streumunition nach wie vor anwenden.

Washington begründet seine Haltung mit einer angeblich nach wie vor bestehenden militärischen Notwendigkeit des Einsatzes von Streumunition.

Streubomben verteilen riesige Mengen von Sprengkörpern über grosse Flächen, wo sie wahl- und ziellos töten. Sie stellen nach UNO-Angaben derzeit eine tödliche Gefahr für die Zivilbevölkerung in rund 30 Ländern dar. Da die Munition oftmals nicht detoniert, bleiben die Sprengkörper wie Minen liegen und bilden so noch lange eine Gefahr.

Das Abkommen tritt sechs Monate nach der Ratifizierung durch 30 Staaten in Kraft.

swissinfo und Agenturen

Eine Streubombe (engl. cluster bomb) besteht aus einem Behälter, der zwischen drei und über 2000 so genannter Bomblets oder Submunitionen enthält und diese bei der Aktivierung freisetzt.

Waffensysteme nach diesem Konzept werden als Fliegerbomben, Artilleriegeschosse oder als Gefechtsköpfe für Marschflugkörper eingesetzt.

Es gibt diverse Arten von Bomblets, sowohl konventionelle Arten mit Explosions-, Brand-, Splitter- und/oder panzerbrechender Wirkung als auch spezielle Varianten, zum Beispiel Minen oder Systeme, die durch Graphitfäden Umspannwerke oder Überlandleitungen kurzschliessen.

Mit der Einigung von 46 Staaten auf die Oslo-Erklärung im Februar 2007 begann der so genannte Streubomben-Prozess.

Es ging darum, bis 2008 ein gesetzlich verbindliches internationales Instrument zu schaffen, das die Verwendung und Lagerung von Streumunition verbietet.

Vor den Verhandlungen in Dublin gab es Konferenzen in Oslo (Februar 2007), Lima (Mai 2007), Wien (Dezember 2007) und Wellington (Februar 2008).

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