Verkauf von Swisscom-Sendeanlagen: Landesinteressen sind zu schützen

Die Swisscom soll ihre Sendeanlagen nicht an einen ausländischen Betreiber verkaufen dürfen, ohne dass die Auswirkungen abgeklärt werden. Die Sicherheitspolitische Kommission will dies im Gesetz sicherstellen und hat eine entsprechende Motion überwiesen.
Die Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SiK) zeigte sich beunruhigt über die Pläne der Swisscom, ihre UKW- und Richtstrahlsender zu verkaufen. Sie verlangt deshalb, dass bei diesem Verkauf den sicherheits- und informationsstrategisch wichtigen Landesinteressen Rechnung getragen wird.
Änderung des Fernmeldegesetzes beantragt
Um die Landesinteressen in solchen Fällen gebührend zu berücksichtigen, beschloss die Kommission einstimmig die Überweisung einer Motion. Darin wird der Bundesrat beauftragt, bei der anstehenden Revision des Radio- und Fernsehgesetzes sowie des Fernmeldegesetzes «die Sicherstellung aller landeswichtigen Übermittlungs-Bedürfnisse festzulegen und zu garantieren». Vom Bundesrat werde eine umgehende Stellungnahme erwartet, damit die Fragen raschmöglichst geklärt werden könnten, teilte die Kommission am Montag (20.11.) mit.
Zu den Verkaufsplänen der Swisscom hatte Bundesrat Moritz Leuenberger Anfang Oktober in der Fragestunde des Nationalrats erklärt, Swisscom dürfe den Broadcasting-Bereich nur verkaufen, wenn die öffentlichen Interessen vollumfänglich gewährleistet blieben. Es geht dabei vor allem um die Bereiche des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft. Der Bund ist Swisscom-Hauptaktionär.
swissinfo und Agenturen

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