Stadt Zürich gibt Kampf um Verkehrsregime am Neumühlequai auf
Weil die Verkehrsanordnung am Neumühlequai nur befristet ist, verzichtet die Stadt Zürich auf einen Weiterzug des Urteils des Verwaltungsgerichts. Den eigenmächtigen Autospurabbau zugunsten der Velowege erachtet die Stadt nach wie vor als notwendige Sicherheitsmassnahme.
(Keystone-SDA) «Die Sicherheit der Velofahrenden hat im Entscheid des Verwaltungsgerichts kaum Gewicht erhalten», hiess es in der Medienmitteilung der Stadt Zürich am Mittwoch. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sei jedoch oberstes Ziel der Stadt.
Dennoch will der Stadtrat den Entscheid des Verwaltungsgerichts nicht ans Bundesgericht weiterziehen. «Da die Baustelle an der Tramhaltestelle Bahnhofquai nur bis Ende Jahr besteht, wäre ein Weiterzug nicht zielführend», schreibt der Stadtrat in seiner Mitteilung.
Das Verwaltungsgericht hatte eine Beschwerde der Stadt Zürich Mitte Juni abgewiesen. Demnach sei der eigenmächtige Abbau von zwei Autospuren zugunsten von Velowegen am Neumühlequai und in der Walchestrasse in Zürich gefährlich gewesen und habe Rechtsgrundlagen missachtet. Dass der Regierungsrat eingriff und Ende März einen Rückbau der Velospuren in Eigenregie beschloss und durchführen liess, sei gerechtfertigt gewesen.
Veloweg wegen gesperrter Unterführung
Besonders umstritten war der Abbau der Spur am Neumühlequai, weil sich die Autos deswegen bis in den Autobahnzubringer im Milchbucktunnel stauten. Auch der Bund warf der Stadt vor, dass sie damit ein erhebliches Sicherheitsrisiko verursachte.
Die Stadt argumentierte mit der Sicherheit der Velofahrerinnen und Velofahrer. Die Unterführung beim Bahnhofquai ist derzeit für Velos gesperrt, was einige jedoch nicht davon abhielt, dennoch diesen Weg zu wählen. Mit der neuen Signalisation sollte der Veloweg auf der anderen Seite der Limmat entlang dem Neumühlequai führen.