Stauffachers Anwalt darf sich vor Zürcher Gericht nicht äussern
Die Linksaktivistin Andrea Stauffacher ist am Mittwoch wieder nicht zum Prozess am Bezirksgericht Zürich erschienen. Die Verhandlung fand zwar statt, ihrem Anwalt hatte die Beschuldigte aber einen Maulkorb verpasst.
(Keystone-SDA) Zwar befand sich Andrea Stauffacher eine rote Fahne schwenkend unter den rund 50 Demonstrierenden vor dem Zürcher Bezirksgericht, doch in den Gerichtssaal ging sie nicht. Dort hätte sie sich – wie bereits im März – wegen Landfriedensbruchs und mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie der Teilnahme an einer unbewilligten Kundgebung verantworten müssen.
Der Verteidiger hätte gerne etwas zu den Vorwürfen gesagt, wie er vor Gericht ausführte. Doch habe ihm seine Mandantin untersagt, sich zu äussern. «Sie will sich nicht der Macht der Justiz unterordnen», sagte er. Die Staatsanwaltschaft fordert für die mittlerweile 76-jährige Linksextremistin eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
Das Gericht will das Urteil ab 11.30 Uhr eröffnen.
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