Das Bundesgericht verbietet Tiernamen für Fleischersatzprodukte

Ein neues Urteil des Bundesgerichts sagt, dass Fleischersatzprodukte nicht wie Tiere heissen dürfen. Das Schweizer Erfolgsprodukt "Planted Chicken" muss demnach umbenannt werden.
Die Mehrheit der Richterinnen und Richter war der Ansicht, dass Bezeichnungen «Planted Chicken», «wie Huhn» oder «wie Schwein», welche die Firma Planted Foods für ihre Fleischersatzprodukte aus Erbsenprotein verwendet, für die Konsumentinnen und Konsumenten irreführend sind.
Das Bundesgericht hat damit einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben. Dieses hatte entgegen der Auffassung des Kantonalen Laboratoriums die Verwendung von Tiernamen für vegane Fleischersatzprodukte als zulässig erachtet.
Der Firma Planted Foods mit Sitz in Kemptthal im Kanton Zürich soll nun eine Frist zur Umbenennung ihrer Produkte gesetzt werden.

«Sojawürste» bleiben erlaubt
Das Bundesgericht hat sich bei seinem Entscheid weitgehend auf die europäische Gesetzgebung und Rechtsprechung gestützt. An diese hatte sich die Schweiz bei der Revision des Lebensmittelgesetzes 2017 stark angenähert.
Die Mehrheit der Richterinnen und Richter erinnerte daran, dass der Grundsatz vorherrsche, dass ein nicht aus Fleischerzeugnissen hergestelltes Lebensmittel nicht den Namen eines Tiers tragen dürfe – auch wenn die Regeln sehr technisch seien.
Ein aus Getreide hergestelltes Steak darf also nicht «Rindersteak» genannt werden. Dasselbe gilt aber nicht für Zubereitungsarten wie Geschnetzeltes, Wurst oder Steak: Es ist also zulässig, «Sojawürstchen», «Getreidegeschnetzeltes» oder «Linsensteaks» zum Verkauf anzubieten.
Eine Richterin betonte, dass die beanstandeten Bezeichnungen einen kommerziellen Zweck verfolgen würden. Sie richteten sich nicht nur an vegan lebende Menschen, sondern auch an andere Kundinnen und Kunden, die überzeugt werden sollten, dass das angebotene Produkt dem Fleisch gleichwertig sei. In diesem Zusammenhang sei der Schutz vor Täuschung und Verwechslung von besonderer Bedeutung.
Rebecca Eggenberger, Ernährungswissenschaftlerin bei der «Fédération romande des consommateurs», in der RTS-Sendung «Forum» (Franz.):
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) begrüsst in einer Mitteilung, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid der Rechtssicherheit gedient habe.
Es sei nun klar, dass Fleischersatzprodukte so bezeichnet werden müssten, dass sie nicht mit Fleischprodukten verwechselt werden könnten.
Grundsätzlich befürwortet das EDI Innovationen im Lebensmittelbereich. Die auf den Markt gebrachten Produkte müssten jedoch transparent gekennzeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden.

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