Heute in der Schweiz
Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland
Eine Person, deren Asylgesuch in der Schweiz abgewiesen wird, kann bis zu eineinhalb Jahre in sogenannter Administrativhaft festgehalten werden. Die Haftbedingungen müssen sich klar von jenen in Strafanstalten unterscheiden. Dies sei in der Praxis jedoch häufig nicht der Fall, kritisiert die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht.
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Morgen geht die Sommersession der Eidgenössischen Räte zu Ende. Zuvor standen heute noch einige wichtige Punkte auf dem Programm.
Dass Stalking strafbar wird, war bereits beschlossen. Nun haben sich die beiden Kammern auch zum «wie genau» geeinigt. Künftig wird Stalking in der Schweiz auf Antrag hin strafrechtlich verfolgt, dies gilt auch in Paarbeziehungen. Beide Räte haben einen entsprechenden Antrag der Einigungskonferenz angenommen.
Der Ständerat hat sich heute zudem mit der «Neutralitätsinitiative» der SVP und der Vereinigung Pro Schweiz befasst. Diese fordert, dass die Schweiz neutral sein soll und etwa auf Sanktionen – wie die gegen Russland aufgrund des Kriegs in der Ukraine – verzichten soll.
Unbestritten war im Ständerat, dass die Schweiz neutral ist und auch bleiben soll. Für Diskussionen sorgte dagegen, ob die Neutralität in der Verfassung festgeschrieben werden soll und wenn ja, wie streng der Begriff zu definieren ist.
Am Ende stimmte eine Mehrheit der kleinen Kammer gegen die Initiative, aber für einen direkten Gegenvorschlag der Mitte-Partei. Als nächstes befasst sich der Nationalrat mit der «Neutralitätsinitiative».
Kritik an der Ausschaffungshaft: Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht kritisiert die Haftbedingungen für abgewiesene Asylsuchende. Diese würden sich zu wenig klar von jenen in Strafanstalten unterscheiden.
Wenn das Asylgesuch einer Person von der Schweiz abgewiesen wird, kann sie bis zu eineinhalb Jahre in sogenannter Administrativhaft festgehalten werden. Dies nicht zur Bestrafung, sondern um sicherzustellen, dass die Betroffenen das Land verlassen. Entsprechend müssten sich die Haftbedingungen klar von jenen in Strafanstalten unterscheiden.
In der Praxis sei das jedoch häufig nicht der Fall, kritisiert die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. «Schon die Haftanstalten selbst erfüllen diese Voraussetzung oft nicht», sagt Geschäftsführer Lars Scheppach gegenüber SRF. Der Grund: Fast alle Ausschaffungshaftanstalten seien ehemalige Gefängnisse. Mauern, Gitter und Stacheldraht würden einen starken Gefängnischarakter vermitteln. «Die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt, die Einschlusszeiten in den Zellen teils unverhältnismässig lang», sagt Scheppach.
Die Zuständigkeit für die Ausschaffungshaft liegt bei den Kantonen. Die kantonale Konferenz der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sagt gegenüber SRF: «Die Kantone treiben die Trennung der Ausschaffungshaft von anderen Haftformen seit Jahren voran und haben in diesem Bereich enorme Fortschritte erzielt.» Eine sofortige und vollständige Umsetzung dieser Trennung sei logistisch nicht umsetzbar und unverhältnismässig teuer.
Nach einer siebenmonatigen Abstimmungspause auf nationaler Ebene wird die Schweizer Stimmbevölkerung am 28. September wieder an die Urne gerufen. Für eine der beiden nationalen Vorlagen, das E-ID-Gesetz, hat eine parlamentarische Allianz die Abstimmungskampagne lanciert.
Ein erster Versuch, eine elektronische Identität einzuführen, war 2021 an der Urne gescheitert. Das Ergebnis wurde analysiert und das Parlament nahm im Dezember 2024 ein neu gestaltetes Gesetz an. Dieses überzeugte nicht alle, das Referendum gegen das E-ID-Gesetz wurde ergriffen. Zweifel gibt es bei den Gegner:innen unter anderem in Bezug auf Datenschutz, digitale Integrität und mögliche Missbräuche bei der Anwendung.
In einem Interview mit der französischsprachigen Tageszeitung Le Temps äussert sich Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz, zum neuen Gesetz. «Der neue Entwurf berücksichtigt die Forderungen der Gegner des Projekts, das vor vier Jahren in einer Volksabstimmung abgelehnt wurde. Die E-ID soll künftig vom Staat ausgestellt werden.»
In Zug hat man’s, in Bern nimmt man es gemütlich: Diese Klischees gelten auch auf den Schweizer Strassen.
So zeigt das aktuelle Autoranking des Versicherers Axa, Zuger:innen mögen teure Autos. Durchschnittlich 67’000 Franken wird dort für ein Auto ausgegeben, was fast 35% mehr ist als im Schweizer Durchschnitt. Auch beim Gewicht ihrer Fahrzeuge schwingen die Bewohner:innen der Kantone Zug und Schwyz oben hinaus. Zum einen, weil die Autos oft schlichtweg grösser sind, zum anderen deutet das höhere Gewicht auch auf mehr Elektroautos hin, die wegen ihrer Batterie tendenziell schwerer sind.
Die ältesten Autos sind dagegen in den Kantonen Bern, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden zu finden – mit durchschnittlich mindestens elf Jahren im Getriebe. Tessiner:innen mögen es hingegen neu, der Altersdurchschnitt der Fahrzeuge ist mit 8,9 Jahren der tiefste in der Schweiz.
Ein Sonderfall ist in Appenzell Innerhoden zu beobachten. Der Halbkanton ist im Ranking der teuersten Autos weit oben zu finden – allerdings aus einem spezifischen Grund: Die grossen Autovermieter:innen lassen ihre Autos aufgrund einer Vereinbarung der kantonalen Strassenverkehrsämter mit dem Bund und den Anbietern dort und in der Waadt registrieren.
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