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Swissair/Belgischer Staat zieht Urteil im Sabena-Konkurs weiter

Brüssel (awp/sda/blg) – Der belgische Staat zieht das Urteil vom Januar im Fall der konkursiten belgischen Fluggesellschaft Sabena an das Kassationsgericht weiter. Im Zusammenhang mit dem Konkurs der Sabena von 2001 fordert Belgien rund eine Milliarde Euro Schadenersatz.
Zwar hatte das Appellationsgericht in Brüssel im Januar festgehalten, dass SAirGroup und SAirLines direkt Schuld am Konkurs der Sabena tragen. Im zweitinstanzlichen Urteil sprachen die Richter dem belgischen Staat aber nur 224’000 Euro an Schadenersatz zu. Weiter sollte er 58’000 Euro an Übersetzungskosten erhalten. Für die Nachlassverwalter wurden 18,3 Mio EUR gesprochen.
Es sei im Interesse der belgischen Regierung, den Fall weiterzuziehen, “schliesslich haben sie verloren”, erklärte der Liquidator der Sabena, Christian Van Buggenhout, auf Anfrage. Er selbst werde das Urteil nicht weiterziehen, sagte Van Buggenhout zu einem Bericht der belgischen Tageszeitung “La Libre”.
Wie es in der Ausgabe vom Donnerstag heisst, konsultierte die belgische Regierung vor dem Entscheid mehrere Anwälte. Alle hätten die Chancen auf ein günstigeres Urteil vor dem Kassationsgericht als “extrem positiv” eingestuft.
Ob der Swissair-Liquidator Karl Wüthrich gegen das Urteil Rekurs einlegen wird, ist offen. Es seien noch keine Beschlüsse gefasst worden, sagte Filippo Beck, Partner von Wüthrich bei der Kanzlei Wenger Plattner, am Donnerstag. Das Rechtsmittel ist auf Rechtsfragen beschränkt.
Die Schweizer Fluggesellschaft war zwischen 1995 und Oktober 2001 für die Geschäftsführung der Sabena mitverantwortlich gewesen. Am 4. Mai 1995 hatte die Swissair 49,5% an der Sabena übernommen. Der belgische Staat hielt 50,5% der Anteile.
rt

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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