Urner Gemeinden sollen Daten an Vereine weitergeben dürfen
Die Urner Einwohnerkontrollen sollen unter bestimmten Voraussetzungen Personendaten an Vereine, Organisationen oder Parteien weitergeben können. Der Landrat hat am Mittwoch einen entsprechenden Vorstoss zur Änderung des kantonalen Datenschutzgesetzes gutgeheissen.
(Keystone-SDA) Lokale Vereine und Organisationen konnten früher von den Einwohnerkontrollen gewisse Personendaten beziehen, um ihre Arbeit zu erleichtern, etwa für Jungschützenwerbung oder für ein musikalisches Gratulationsständchen. Aufgrund der Totalrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes ist dies heute kaum mehr möglich.
Das wollte der parteilose Landrat Bruno Arnold mit einem Vorstoss ändern. Er forderte, dass Einwohnerkontrollen künftig Personendaten an private Dritte weitergeben können. Dorfvereine würden einen «wesentlichen Beitrag» zum öffentlichen Leben leisten und wichtige gesellschaftliche Aufgaben übernehmen, sagte Arnold. Gleichzeitig sei es ein Zeichen der Wertschätzung für deren «äusserst ideelle und wertvolle Arbeit», schrieb er im Vorstoss.
Als Vorbilder wurden im Vorstoss, der auch von Mitgliedern der Mitte, FDP, SVP und SP/Grüne unterzeichnet wurde, die Kantone Aargau und Schwyz genannt. Diese erlauben eine Datenweitergabe für ideelle Zwecke mit einem Sperrrecht für Betroffene.
Die Motion sorgte in der Debatte am Mittwoch für wenig Gesprächsstoff. Letztlich wurde das Anliegen mit 55 Ja- zu 2 Nein-Stimmen erheblich erklärt.
Zurückhaltend äusserte sich einzig die GLP. Sie könne den Vorstoss zwar nachvollziehen, sagte Loa Wild. Doch Personendaten seien keine beliebige Ressource. Der Schutz der Privatsphäre sei ein Grundrecht, bei Lockerungen des Datenschutzes müsse «genau hingeschaut werden».