Zukunft des Nidwaldner Hilfsfonds bleibt umstritten
Ob der Nidwaldner Hilfsfonds eigenständig bleiben oder in die Nidwaldner Sachversicherung (NSV) integriert werden soll, ist weiterhin umstritten. Nach der Debatte des Landrats in erster Lesung zeichnet sich ein enger Entscheid ab.
(Keystone-SDA) Die Fraktionssprecher von Mitte und SVP sprachen sich am Mittwoch für einen Erhalt der Selbständigkeit des Hilfsfonds aus, während die FDP-, GLP- und Grüne-SP-Fraktionen den Zusammenschluss mit der NSV begrüssten. Die Lager sind somit fast gleich gross: Die Mitte- und SVP-Fraktionen kommen gemeinsam auf 32 Sitze, die übrigen drei Fraktionen auf 28.
Die Frage über eine mögliche Integration wurde erneut diskutiert, nachdem die Kommission für Staatspolitik, Justiz und Sicherheit (SJS) eine Kehrtwende vollzog: Die SJS beantragte bei der ersten Beratung des Geschäfts im letzten Jahr erfolgreich die Rückweisung und den Erhalt der Eigenständigkeit der Organisationen. Nun verlangte die Kommission, die nach den Wahlen vom März in neuer personeller Besetzung tagte, genau das Gegenteil. Ein Vorgehen, das im Landratssaal auf Unverständnis von Mitte- und SVP-Vertretern stiess.
Die Gesetzesrevision betrifft bloss die Organisation, nicht aber die Leistung des Nidwaldner Hilfsfonds, wie auch der Regierungsrat im Gesetzesprozess wiederholt betonte. Der Hilfsfonds soll weiterhin subsidiär Unterstützung an Landeigentümer sprechen können, die von nicht oder nur schwer versicherbaren Elementarschäden betroffen sind. Darunter fallen Schäden durch Blitzschläge, Stürme, Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen. Mit der Integration in die Nidwaldner Sachversicherung würde der Fonds formell seine Eigenständigkeit verlieren und die bisherige Verwaltungskommission würde aufgelöst.
Verwaltungskommission betroffen
Während Befürworterinnen und Befürworter sich durch einen Zusammenschluss eine «schlanke Organsiation» versprachen, sah das gegnerische Lager schlicht keinen Handlungsbedarf. Sepp Gabriel (SVP), selbst Mitglied der von der Aufhebung bedrohten Verwaltungskommission, war der Meinung, dass sich mit der Integration keine nennenswerten Ausgaben einsparen liessen: Die Entlöhnung der Verwaltungskommission kosten den Kanton bloss 5350 Franken im Jahr. Im Vergleich dazu würde die jährliche Unterstützung durch den Fonds, die zwischen 200’000 und 300’000 Franken beträgt, sich nicht verändern.
Auch Thomas Käslin (Mitte), ein weiteres Mitglied der Verwaltungskommission, betonte deren Nutzen. Ein eigenständiges Gremium, das den Kanton gut kennt, bringe dem Fonds mehr als eine allfällige Vertretung der Landwirtschaft im Verwaltungsrat der NSV.
Umgekehrt sah Vreni Völkle (Grüne), Sprecherin der Kommission SJS, keinen «spürbaren, wirksamen Nutzen» in der eigenständigen Organisation des Hilfsfonds, dessen operative Geschäfte schon heute von der NSV geführt werden. Die beiden Organisationen arbeiten bereits eng zusammen und beschäftigen Fachpersonen gemeinsam. Bei einer Integration bliebe der Hilfsfonds vom Versicherungsgeschäft getrennt, hiess es im Bericht der Kommission zum Geschäft.
Chancenloser Antrag
FDP-Vertreter Dominik Steiner stellte einen Antrag, der die Eigenverantwortung für die Versicherung möglicher Schäden noch stärker verankern wollte. Damit fand er kaum Unterstützung: mit drei zu 53 Stimmen schmetterte der Landrat den Antrag ab. Die grosse Mehrheit fand, das Anliegen sei schwer umzusetzen und widerspreche dem Sinn und Zweck des Hilfsfonds.
Lange Vorgeschichte
Das Geschäft hat eine lange Vorgeschichte hinter sich. Bereits 2017 gab der Regierungsrat eine Revision des Hilfsfondsgesetzes in die Vernehmlassung. In diesem Rahmen forderten unter anderem die damalige CVP und die FDP die Integration des Hilfsfonds in die Sachversicherung. Die Regierung nahm dieses Anliegen in einer weiteren, separaten Gesetzesrevision auf.
Darauf äusserten wiederum mehrere Vernehmlassungsteilnehmende grundsätzliche Bedenken zur Zusammenlegung der beiden Institutionen. Befürchtet wurde eine Abschaffung des Fonds durch die Hintertüre. Sodann stellte die SJS im Oktober 2025 im Landrat erfolgreich den Antrag, das Geschäft zurückzuweisen und die Eigenständigkeit des Hilfsfonds zu sichern.
Die Schlussabstimmung über die Gesetzesänderung findet in zweiter Lesung statt. In Kraft treten soll sie am 1. Januar 2027.
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