19’000 Personen erhalten im Kanton Bern neu Prämienverbilligung
Der Kanton Bern hat die Einkommensobergrenze für die Prämienverbilligung bei den Krankenkassen angehoben. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten dadurch rund 19'000 Personen neu Unterstützung. Damit werden über 25 Prozent der Berner Bevölkerung entlastet.
(Keystone-SDA) Der Regierungsrat reagiert damit auf steigende Prämien und eine erwartete Unterschreitung der gesetzlichen Bezugsquote, wie er am Donnerstag mitteilte.
Für die zusätzlichen Verbilligungen sind voraussichtlich rund 16,5 Millionen Franken vorgesehen. Die Massnahme zielt darauf ab, die finanzielle Belastung vieler Haushalte zu mindern, die durch steigende Krankenkassenprämien entsteht.
Zusätzliche Mittel und Begünstigte
Die Erhöhung der Einkommensobergrenzen führt dazu, dass voraussichtlich 9200 Haushalte erstmals Anspruch auf eine Prämienverbilligung erhalten. Dies betrifft rund 5200 Haushalte mit Familien und Kindern sowie etwa 4000 Haushalte von Alleinstehenden und kinderlosen Paaren.
Bei weiteren rund 1200 Haushalten mit etwa 2500 Personen erhöht sich der bestehende Anspruch, da sie aufgrund der höheren Einkommensobergrenzen in eine andere Einkommensklasse fallen.
Bezugsquote sicherstellen
Mit den beschlossenen Anpassungen steigt die Bezugsquote voraussichtlich auf rund 25,35 Prozent. Dies entspricht einer Zunahme von etwa 1,75 Prozentpunkten. Der Regierungsrat erfüllt damit die gesetzliche Vorgabe, wonach zwischen 25 und 45 Prozent der Kantonsbevölkerung eine Prämienverbilligung erhalten sollen.
Analysen hätten gezeigt, dass die gesetzliche Quote ohne Massnahmen unterschritten würde, führte der Regierungsrat aus.
Vereinfachte Abklärungen
Das Verfahren zur Ermittlung der Prämienverbilligungsansprüche bleibt unverändert. Rund 95 Prozent der Ansprüche ermittelt das Amt für Sozialversicherungen automatisch auf Basis der Steuerveranlagung. In diesen Fällen müssen die anspruchsberechtigten Personen keinen Antrag stellen.
Neu müssen jedoch bestimmte steuerfreie Leistungen, die keinen eigentlichen Einkommenscharakter haben, wie beispielsweise eine Hilflosenentschädigung, bei der Berechnung der Prämienverbilligung korrekt berücksichtigt werden. Betroffene müssen hierfür einen Antrag auf Korrektur ihrer massgebenden Einkünfte stellen. Für Personen mit jährlichen Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV sowie mit Sozialhilfe ist ein solcher Antrag nicht erforderlich.
Weitere Erhöhungen ab 2028
Ab dem Jahr 2028 plant der Kanton Bern, zusätzlich rund 200 Millionen Franken für Prämienverbilligungen auszugeben. Diese weiteren Erhöhungen basieren auf neuen Vorgaben des Bundes, die sich aus dem Indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative ergeben. Die Vorbereitungen zur Umsetzung dieser Massnahmen laufen bereits.
Regierungsrätin Aline Trede, Direktorin für Inneres und Justiz, betonte laut Mitteilung die Bedeutung der Massnahmen: «Die Krankenkassenprämien sind für viele Haushalte eine grosse finanzielle Belastung. Mit den Massnahmen können wir nächstes Jahr gezielt mehr Menschen entlasten. Besonders wichtig ist mir, dass Familien mit Kindern und Alleinerziehende unterstützt werden. Ab 2028 werden 200 Millionen Franken mehr für Prämienverbilligung eingesetzt.»
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