Aargauer Regierung: Vorschläge im 2027 für Individualbesteuerung
Der Aargauer Regierungsrat will im kommenden Jahr seine Vorschläge zur Umsetzung der Bundesvorgaben bei der Individualbesteuerung auf den Tisch legen. Er rechnet damit, dass das Volk im Jahr 2029 über das revidierte kantonale Steuergesetz abstimmen wird.
(Keystone-SDA) Die Umstellung auf die Einzelbesteuerung bringt der Aargauer Steuerverwaltung rund 140’000 zusätzliche Dossiers, wie der Regierungsrat in der Beantwortung einer Interpellation der Mitte-Fraktion schreibt. Damit wächst der Bestand von heute 450’000 Dossiers auf knapp 590’000 an.
Um diesen Mehraufwand bei Veranlagung und Bezug zu bewältigen, schätzt der Regierungsrat einen theoretischen Personalbedarf von bis zu 100 zusätzlichen Stellen. Er will 2027 erste neue Stellen beantragen und sämtliche IT-Applikationen der Steuerbehörde grundlegend neu ausrichten.
Gewinner und Verlierer bei neutraler Umstellung
Wie der Regierungsrat festhält, verändert eine Umsetzung der Reform mit gleich hohen Steuereinnahmen für Kanton und Gemeinden wie bisher die Steuerlast für die Bevölkerung deutlich.
Demnach gehören 68 Prozent der Steuerpflichtigen zu den Gewinnern. 19 Prozent müssen mit Mehrbelastungen rechnen, bei 13 Prozent wird sich nichts ändern. Vom gesenkten Tarif profitieren laut Berechnungen des Kantons vor allem Alleinstehende sowie Zweiverdiener-Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen.
Hingegen gehörten Einverdienerehepaare und Alleinerziehende zu den Verlierern. Besonders stark trifft es laut Regierungsrat Unverheiratete mit Kindern, von denen 89 Prozent mehr Steuern zahlen müssen, weil der bisherige vergünstigte Verheiratetentarif wegfällt.
Hohe Kosten bei vollständigem Ausgleich
Wenn der Kanton die Reform so gestaltet, dass keine Personengruppe mehr bezahlt als heute, entstehen massive Einnahmeausfälle. In diesem Szenario rechnet der Regierungsrat mit jährlichen Mindereinnahmen von über 500 Millionen Franken beim Kanton und rund 450 Millionen Franken bei den Gemeinden.
Das Schweizer Volk hatte das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung am 8. März mit einem Ja-Stimmenanteil von 54,2 Prozent gutgeheissen. Die Aargauer Stimmbevölkerung lehnte die Vorlage mit einem Nein-Stimmenanteil von knapp 50,9 Prozent ab.
Der Bundesrat setzte das Inkrafttreten der Bundesvorgabe auf den 1. Januar 2032 fest. Schafft der Kanton Aargau bis dahin keine eigene Regelung, kommt das Bundesrecht direkt zur Anwendung.