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Masken im ÖV

Heute in der Schweiz

Liebe Schweizerinnen und Schweizer im Ausland

"Naja. Die Finessen des Schweizerdeutschen sind offensichtlich nicht Ihr Spezialgebiet." Diese Antwort bekam ich, als ich das Schweizerdeutsch-Quiz des Tages-Anzeigers gemacht habe. Vielleicht haben Sie mehr Erfolg? 😊

Liebe Grüsse

Tag der offenen Tür Schweizer Botschaft in Berlin: Schweizerdeutsch lernen
Keystone / Sigi Tischler

Das Schweizer Hochdeutsch verblüfft die Deutschen. Nicht nur Helvetismen, lustige Redewendungen und Ausdrücke, sondern auch grammatikalische Besonderheiten sorgen auf Twitter und im echten Leben für Aufmerksamkeit, wie der Tages-Anzeiger berichtet.

Der Swiss-Slogan am Flughafen klingt für uns völlig normal: «Grüezi Welt. Schön, bist du zurück.» Eine deutsche Spiegel-Kolumnistin hingegen twitterte: «Ich mag so, dass die Schweiz diese weirde Satzkonstruktion hat, will, dass alle das so machen – schön, habt ihr diese Grammatik, warum lieb ich das so, völlig unklar.»

Auf «richtigem» Hochdeutsch müsste es heissen: «Schön, dass du zurück bist.» Laut einer vom Tages-Anzeiger zitierten Sprachwissenschaftlerin ist die erste Variante aber kein grammatikalischer Fehler, sondern eine Standardformulierung des Schweizer Hochdeutschen, die erst noch schöner klinge.

Weitere Beispiele: Ein Journalist bestellte in einer Berliner Bäckerei ein «Eingeklemmtes» statt eines Sandwichs. Die Frau hinter dem Tresen schaute ihn an wie einen Perversen. Oder ein Paar bei der Weinbestellung: «Wir hätten gerne ein Dreierchen.» Als die Bedienung verständnislos guckte, korrigierte der Mann: «Also, einen Dreier.» Machte die Sache auch nicht besser.

Demonstrierende Frauen
Keystone / Jean-christophe Bott

Seit 39 Jahren steht in der Schweizer Verfassung, dass Mann und Frau gleichberechtigt seien. Ob sie es auch in der Realität sind, steht auf einem anderen Blatt. Meine Kollegin Katy Romy hat mit einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristin und Dozentin an der Universität Lausanne gesprochen.

Laut dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann verdient eine Frau in der Schweiz im Schnitt 1455 Franken weniger als ein Mann. Rund 56% dieses Unterschieds lassen sich mit objektiven Faktoren erklären wie berufliche Position, Dienstalter oder Bildungsniveau. Doch 44% sind eine potenzielle Lohndiskriminierung.

Seit dem 1. Juli ermöglicht ein neues rechtliches Instrument, Diskriminierungen zu verfolgen. Unternehmen mit mindestens hundert Angestellten werden verpflichtet, bis Juni 2021 ihre Löhne unter die Lupe zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Beschäftigten nicht unterschiedlich entlöhnt werden.

Laut der Expertin ermöglicht das eine gewisse Transparenz: Die Angestellten könnten sich über die in ihrem Unternehmen geltenden Gehälter informieren. Und Arbeitgeber würden sich der Lohnunterschiede gewahr, die ihnen vielleicht nicht bewusst gewesen seien.

Masken im ÖV
Keystone / Gian Ehrenzeller

Die Masken sind in der Schweiz noch immer ein Dauerbrenner – auch in der Medienberichterstattung. Heute verkündete der Bundesrat eine Maskenpflicht in den Öffentlichen Verkehrsmitteln der gesamten Schweiz.

Der Ruf nach einer Maskenpflicht wurde immer lauter, zumal die Corona-Fälle wieder steigen (heute 137 mehr als am Vortag). Endlich – muss man fast sagen – führt der Bundesrat eine Maskenpflicht im ÖV ein. Diese gilt ab 6. Juli.

Die NZZ berichtet über eine neue Studie der Schweizer Armee, wonach Abstandhalten und Maskentragen nicht nur das Risiko einer Corona-Ansteckung senken, sondern auch die Symptome mindern.

Der Tages-Anzeiger berichtet über mehrere Studien, wonach Masken auch den Maskenträger selbst schützen. Die Schweizer Behörden sorgten mit anderslautenden Aussagen lange für Verwirrung.

Vermülltes Wohnzimmer
© Keystone / Walter Bieri

In Zürich ist ein Vermieter verurteilt worden, weil er so genannte Gammelhäuser zu horrenden Preisen an Randständige vermietet hat. Mit Immobilien kann man in der Schweiz das grosse Geld machen.

Es geht um drei Liegenschaften im Zürcher Langstrassenquartier. Darin lebten Mieter und Mieterinnen zu einem horrenden Preis in völlig heruntergekommenen Kleinstwohnungen.

Die meisten waren Sans-Papiers, Verschuldete, Drogenabhängige oder Randständige, die auf dem angespannten Zürcher Wohnungsmarkt keine andere Wohnung fanden. Pikant: Viele Mieter waren Sozialhilfebezüger – das Sozialamt bezahlte die überrissenen Zimmerpreise.

Der Vermieter, ein Küsnachter Immobilieninvestor, musste sich nun wegen Mietzinswucher verantworten. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis bedingt. Die Liegenschaften wurden in der Zwischenzeit von der Stadt Zürich erworben und saniert.

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