Bargeld-Gegenvorschlag schafft auch die Ständemehr-Hürde
Der Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative hat auch das Ständemehr erreicht. Er wird nach Angaben des Bundes von allen 17 bisher ausgezählten Kantone unterstützt. Beim Volksmehr zeichnet sich laut Hochrechnung von gfs.bern ein Ja von über 70 Prozent ab.
(Keystone-SDA) Der Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative wird derzeit von 15 Ständen unterstützt, wie Angaben des Bundesamts für Statistik (BFS) zu entnehmen war. Damit stimmt eine Mehrheit der 23 Stände der Vorlage zu. Für ein Ja der Kantone braucht es mindestens die Zustimmung von 12 Ständen. Verfassungsänderungen müssen sowohl das Stände- als auch das Volksmehr erreichen.
Auch beim Volksmehr zeichnet sich ein deutliches Ja ab: Gemäss einer Hochrechnung von gfs.bern im Auftrag der SRG wird der Gegenvorschlag zur Bargeld-Initiative mit 73 Prozent angenommen.
Die Initiative, welcher der Gegenvorschlag entgegengestellt wurde, wird gemäss derselben Hochrechnung von 54 Prozent der Stimmbevölkerung abgelehnt. Von den bisher ausgezählten Kantonen erhält die Initiative sieben Standesstimmen. Acht Stände lehnen die Initiative ab.
Zwei Sätze in die Verfassung
Für den Bundesrat und das Parlament ging die Initiative zwar in die richtige Richtung, jedoch zu weit. Die Regierung legte dem Stimmvolk einen Gegenentwurf vor.
Dieser sieht vor, den bestehenden Währungsartikel in der Verfassung mit zwei Sätzen zu ergänzen. In der Verfassung soll zusätzlich stehen, dass der Franken die Währung der Schweiz ist. Ebenso soll in der Verfassung stehen, dass die Versorgung mit Bargeld in der Schweiz gewährleistet ist.
Darüber hinaus verlangte die Initiative, die Verfügbarkeit von Bargeld in der Schweiz sicherzustellen. Entsprechend hätte der Bund sicherstellen müssen, dass Münzen und Banknoten immer in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Zudem hätte laut Initiativtext der Schweizer Franken als einzige nationale Währung erhalten werden müssen.
Wären beide Vorlagen angenommen worden, hätte die Stichfrage entschieden. Dieses Szenario kommt nun nicht zum Zug. Die Stichfrage zeigte indessen eine Mehrheit von 61 Prozent für den Gegenvorschlag.
Initiant kündigt Vorstoss an
Das Initiativkomitee hatte den Gegenvorschlag vor der Abstimmung kritisiert. Aus seiner Sicht stellte sich die Frage, was mit Bargeldversorgung gemeint ist. Die Nationalbank erhalte mit dem Vorschlag von Bundesrat und Parlament keine regulatorische Befugnis, um Banken zu zwingen, ihren Kunden Bargeldauszahlung anzubieten und ein Netz von Filialen und Automaten für Unternehmen und Private zu unterhalten.
Nach der Abstimmung sprach Initiant Richard Koller von einem Sieg. Es sei ein «ganz grosser Schritt» gemacht worden, sagte er gegenüber SRF. Zudem solle mit Blick auf die Umsetzung von Roland Rino Büchel (SVP/SG) ein parlamentarischer Vorstoss eingereicht werden. Dieser habe zum Ziel, dass Bargeld auch weiterhin angenommen werde.
Laut Nationalrat Beat Flach (GLP/AG) hat der Entscheid des Stimmvolks keine grossen Auswirkungen für das Land, sagte er im Schweizer Fernsehen. Der voraussichtlich angenommene Gegenvorschlag sage das, was bereits im Gesetz stehe.