BAZL verfügt Auflagen für Anflug nach Samedan GR
(Keystone-SDA) Bern/Samedan – Nach mehreren Unfällen in den vergangenen Jahren müssen Piloten, die nach Samedan fliegen wollen, künftig auf dem Flugplatz Samedan einen Einweisungsflug absolvieren. So sollen sie mit den lokalen Gegebenheiten besser vertraut werden.
Zudem müssen die Piloten vor einem Flug nach Samedan ein elektronisches Briefing durchführen. Weiter braucht es als Voraussetzung für Anflüge mit Jets und mehrmotorigen Flugzeugen eine minimale Sicht von fünf Kilometern und eine Wolkenuntergrenze, die nicht tiefer als 700 Meter über Grund liegt.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat diese Auflagen in Absprache mit dem Flugplatz festgelegt. Dabei handle es sich um eine Vorsichtsmassnahme nach verschiedenen Unfällen in den vergangenen Jahren, heisst es in einer Medienmitteilung vom Mittwoch.
Aufgrund der Höhe und der gebirgigen Umgebung stelle ein Anflug auf den Flugplatz Samedan höhere Anforderungen an die Piloten als ein Flugplatz im Flachland, schreibt das BAZL.
Weitere Massnahmen, um die Sicherheit zu stärken und den Anliegen der Region zu entsprechen, befänden sich in Vorbereitung. Dabei gehe es unter anderem um Anpassungen an den Flugwegen und den Ausbau der optischen Hilfen für Anflüge nach Samedan.
Am vergangenen Sonntag war ein im Anflug auf den Flugplatz Samedan befindlicher Jet bei Bever abgestürzt. Das Flugzeug wurde zerstört und die beiden Piloten kamen ums Leben.