Der Thurgau legt Richtplanänderung für Entwicklungsschwerpunkte auf
Der Kanton Thurgau will gezielt wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte (ESP) fördern. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Richtplanänderung in die öffentliche Mitwirkung, wie er am Montag in einer Mitteilung schrieb.
(Keystone-SDA) Mit der Anpassung des Richtplans sollen die Grundlagen geschaffen werden, um geeignete Standorte für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen an zentralen Lagen weiterzuentwickeln. Das Konzept unterscheidet dabei zwischen Standorten mit hoher Arbeitsplatzdichte, die gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind, sowie güter- und produktionsintensiven Arealen mit guter Strassenanbindung.
Kantonal bedeutsame Schwerpunkte werden künftig direkt in der Richtplankarte ausgewiesen, während regionale Standorte in den regionalen und kommunalen Planungen verankert werden. Die Planung erfolgt jeweils gemeinsam durch Kanton, Gemeinden und Beteiligte über eine Vereinbarung, in der Ziele und Zuständigkeiten festgehalten werden.
Die Unterlagen zur Richtplanänderung liegen bis am 29. Januar 2027 öffentlich auf und sind online einsehbar. Anschliessend muss die Vorlage noch vom Grossen Rat und vom Bundesrat genehmigt werden.