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Düsteres Schweizer Kapitel in Südafrika

Nelson Mandela war eine funktionierende Wirtschaft wichtiger als Sanktionen der Schweiz (Bild von 1990). RDB

Vor 20 Jahren, am 11. Februar 1990, wurde Nelson Mandela nach 27 Jahren Gefängnis entlassen und kurz darauf zum ersten schwarzen Präsidenten Südadfrikas gewählt. Die Schweiz applaudierte, obwohl sie lange mit dem Apartheidsregime zusammen gearbeitet hatte.

“Handel wichtiger als Menschenrechte”, lautete das Fazit des Schweizerischen Nationalfondsprojekts “Beziehungen Schweiz-Südafrika” (NFP 42), das im Oktober 2005 vorgestellt wurde.

Die beteiligten Historiker bestätigten, was die Antiapartheid-Bewegung bereits seit Jahrzehnten kritisierte: Während die Schweiz ab 1968 offiziell das Apartheidregime in Pretoria verurteilte, 1963 ein Waffenembargo und 1974 eine Begrenzung für Investitionen in Südafrika erliess, machte die Privatwirtschaft bis Ende der 1980er-Jahre gute Geschäfte mit dem Land, das international zunehmend isoliert wurde.

Embargo umgangen

Vom Waffenembargo ausgenommen war zudem Material, das in Lizenz im Ausland hergestellt wurde. Das Embargo wurde auf diese Weise bequem umgangen.

Ausnahmen gab es auch für die beschlossene Begrenzung der Investitionen: Investitionen unter 10 Mio. Franken waren davon ausgenommen. Mit der Folge, dass sich Investitionen im Betrag von 9,5 Mio. Franken häuften.

Die Schweiz arbeitete eng mit dem Apartheidregime zusammen: Austausch von Militärpiloten, regelmässige Treffen zwischen den beiden Geheimdiensten und Materiallieferungen für die sechs Atombomben, die das Apartheidregime herstellen liess.

Gefälschte Statistiken

Sandra Bott, die im Rahmen des NFP 42 die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika untersuchte, spricht von “sehr starken gegenseitigen Interessen der beiden Länder”. Die Schweiz habe eher vertrauensvolle und politische Zeichen an das Apartheidsregime ausgesandt.

Für die Forscherin waren die Resultate des NFP 42 keine grosse Überraschung. Trotzdem war sie erstaunt über das Ausmass, das der Handel mit Gold aus Südafrika bei den Schweizer Banken annahm. Oder auch über die Tatsache, dass die Bundesbehörden 1968 die Schweiz aus den Statistiken der südafrikanischen Zentralbank zu den Kapitalbewegungen ins Ausland “streichen” liessen.

“Der Schweizer Botschafter in Pretoria hat im Auftrag des Aussendepartements die Zentralbank angehalten, ihre Statistiken zu fälschen”, sagt Sandra Bott. “Auf diese Weise tauchten die einzelnen Länder nicht mehr namentlich auf, sondern erschienen lediglich in den Kategorien “Dollar” oder “Sterling”. Die Schweiz figurierte dank des Tricks unter “Restliches Europa”.

Zutritt verboten

Gibt es weitere Überraschungen? Solche wären durchaus denkbar gewesen, hätten die Forscher ihre Arbeit zu Ende führen können. Aber den Historikern des Forschungsprogramms 42+ blieb der Zutritt zu wichtigen Dokumenten seit Beginn ihres Mandats 2001 verwehrt.

So unterliess es der Bundesrat, die in Südafrika tätigen Unternehmen anzuweisen, den Forschern ihre Archive zu öffnen. Kein Wunder, liessen die Firmen ihre Akten praktisch durchwegs im Dunkeln.

In den öffentlichen Archiven konnten die Fachleute immerhin die Dokumente bis ins Jahr 1971 einsehen. Dies aufgrund der Klausel, wonach die Akten nach 30 Jahren zugänglich gemacht werden müssen.

Die Anfrage nach schrittweiser Öffnung der Archive bis 1990 aber war kontraproduktiv, denn der Bundesrat setzte die Verschlusspflicht kurzerhand von 30 auf 40 Jahre hinauf.

Die Begründung Berns: Den Schweizer Firmen könnte sonst eine Welle von Sammelklagen drohen. Franz Blankart, von 1986 bis 1998 Staatssekretär für Aussenhandel, stützt diese Sicht.

“In den Vereinigten Staaten droht Geschäftsleuten, die damals in Südafrika tätig waren, immer noch das Risiko von Prozessen. Dies gilt sogar für den Staat”, so der frühere Spitzendiplomat.

Bei den Nichtregierungs-Organisationen dagegen herrscht noch heute die Meinung vor, dass sich die Schweizer Regierung dem Druck der Bankiervereinigung und des Wirtschaftsdachverbands économiesuisse gebeugt habe.

Das Gewicht der Sanktionen

Bleibt die Kardinalsfrage: Hat die Schweiz zur Verlängerung der Apartheid in Südafrika beigetragen, indem sie sich weigerte, sich den UNO-Sanktionen anzuschliessen?

Wie die meisten Ökonomen sind auch die Historiker skeptisch, was die Wirksamkeit von Sanktionen betrifft. Ihre Antwort auf obige Frage lautet deshalb Nein.

Hier haken die Nichtregierungs-Organisationen ein. “Die Schlussfolgerungen zu den Sanktionen sind nicht bewiesen. Sie entsprechen aber sowohl den gewünschten politischen Erklärungen als auch den Positionen der Grossbanken”, schreibt etwa die Erklärung von Bern (EvB).

Die Antwort von Franz Blankart fällt differenzierter aus. Bei zwei Treffen 1992 habe ihm der künftige Präsident Mandela versichert, dass dieser sich keineswegs am Ausscheren der Schweiz gestört habe. “Er sagte mir, er benötige eine Wirtschaft, die funktioniere statt eine, die schwächeln würde”, so Franz Blankart.

Marc-André Miserez, swissinfo.ch
(Übertragung aus dem Französischen: Corinne Buchser/Renat Künzi)

Bei gesetzlicher Verankerung der Rassentrennung in Südafrika 1950 eröffneten die Schweizer Firmen Ciba (heute Novartis), Roche, BBC (heute ABB), die UBS Filialen am Kap.

1956 wurde in Zürich die Vereinigung Schweiz-Südafrika gegründet, die als Handelskammer fungierte.

1960 tötete die Polizei in Sharpeville 69 schwarze Demonstranten. Nach einem Generalstreik wurde die Schwarzen-Organisation ANC verboten.

1963 verhängte die UNO ein Waffenlieferungsverbot an Südafrika. Die Schweiz umging dies.

1964 wurde ANC-Führer Nelson Mandela und weitere Aktivisten zu lebenslanger Haft verurteilt.

1968 gründeten Schweizer Banken einen Pool zum Kauf von südafrikanischem Gold.

Bis Ende der 1980er-Jahre kauften Schweizer Banken südafrikanisches Gold für mindestens 300 Mrd. Franken.

1974 beschränkt der Bundesrat die jährlichen Investitionen in Südafrika auf 250 Mio. Franken (300 Mio. Franken ab 1980). Die Obergrenze wurde regelmässig umgangen.

1976 kamen nach dem Aufstand in Soweto im ganzen Land rund 600 Menschen ums Leben.

1986 unterstützte die Schweiz südafrikanische NGO, die sich für das Ende der Apartheid und Demokratie einsetzten.

1990 hob Pretoria den Bann des ANC auf. Am 11. Februar kam Nelson Mandela frei. Am 8. Juni traf er bei seinem Besuch in der Schweiz den damaligen Schweizer Aussenminister René Felber.

Im April 1994 gewinnt der ANC die Wahlen überlegen, Mandela wird erster schwarzer Präsident Südafrikas.

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