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Schweiz unternimmt neuen Anlauf im E-Voting – so funktioniert er

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Das neue E-Voting-System der Schweizerischen Post, das ab sofort getestet werden kann. zVg
Serie Wahlen 2023-2, Folge 15:

E-Voting meldet sich zurück. Die neue Plattform, die bei den Abstimmungen am 18. Juni formell debütiert, kann man jetzt ausprobieren. Die Hintergründe und ein Praxistest.

“Mögen Sie sonniges Wetter?”. “Mögen Sie Regenwetter?”. Das sind die Themen, über die Sie abstimmen müssen, wenn Sie die E-Voting-Plattform der Schweizerischen Post ausprobieren.

Es sind bedeutungslose Fragen, lediglich dazu da, sich mit dem Verfahren vertraut zu machen.

Denn ab dem 18. Juni, dem nächsten Abstimmungssonntag werden die registrierten, im Ausland lebenden Stimmberechtigten der Kantone Thurgau, St. Gallen und Basel-Stadt mit dem System elektronisch abstimmen können. Eine Gruppe von rund 65’000 Personen.

Jede Menge Codes

Nach mehrjährigem Unterbruch unternimmt die Schweiz also einen neuen Anlauf mit der elektronischen Stimmabgabe. Zuletzt wurde E-Voting 2019 eingesetzt, dann hat man aufgrund von Sicherheitsmängeln den Stecker gezogen. Sehr zum Leidwesen der Schweizer Diaspora.

Auf der Homepage des Testsystems werden die einzelnen Schritte, die es zu befolgen gilt, detailliert erklärt, und immer wird auch aufgezeigt, wie die Abstimmung in der Realität ablaufen wird.

Für den Test müssen alle Stimmberechtigten eine Karte mit Codes herunterladen. Im realen Prozess wird diese zusammen mit dem Abstimmungsmaterial von den Kantonen per Post verschickt.

Dann beginnt die Fleissarbeit. Insgesamt müssen die Nutzer:innen drei Codes eingeben sowie zwei überprüfen. Der erste Initialisierungscode ist 24 Zeichen lang und muss nach der Auswahl der Abstimmung eingegeben werden. Danach folgen die Fragen und eine Seite zur nachträglichen Kontrolle der Antworten. In diesem Schritt wird der Wahlzettel “verschlüsselt und übermittelt”.

Es werden dann Bestätigungscodes angezeigt, die mit den Codes auf der Wahlkarte übereinstimmen müssen, bevor ein weiterer Bestätigungscode verlangt wird. Nach Abschluss erscheint die Formel “hat gewählt”. Nun braucht es noch einen letzten Bestätigungscode.

Die Stimmkarte, die für den Test des E-Voting
Die Stimmkarte, die für den Test des E-Voting verwendet wird, hier in der französischen Variante. swissinfo.ch

Auch eine leere Stimmabgabe ist möglich, indem man alle Kästchen leer lässt.

Nur mit stabiler Internetverbindung

Einige der Schritte erfordern eine Bearbeitungszeit – “aus Sicherheitsgründen”, sagt Nicole Burth von der Kommunikationsabteilung der Post. Es ist deshalb wichtig, eine gute Internetverbindung zu haben. Das System kann sonst leicht hängen bleiben.

Obwohl es immer mehr digitale Möglichkeiten gibt, ist derzeit nicht geplant, auch eine E-Voting-App zu entwickeln: “Die Plattform wird natürlich auf mobilen Geräten abrufbar sein. Aber da die Website die Sicherheit des Systems gewährleistet, sehen wir keinen Sinn darin, eine spezielle Anwendung anzubieten”, erklärt Xavier Monnat, der bei der Post für E-Voting zuständig ist. 

Ebenso wird die Entwicklung nicht das Ende des Papiers bedeuten. Laut Nicole Burth sehen die gesetzlichen Bestimmungen vor, dass das Wahlmaterial weiterhin physisch verfügbar ist. Stimmberechtigte im Ausland werden ihre Karte mit den Codes fürs E-Voting also weiterhin zusammen mit papierenem Stimmmaterial bekommen.

In allen beteiligten Kantonen wird dies automatisch geschehen. Die Auslandschweizer:innen werden keinen Antrag stellen müssen.  Hingegen planen die Kantone nicht, die Swiss Abroad aktiv über die Existenz der Testplattform der Post zu informieren.

Die Post wird ihre Webseite in den kommenden Tagen der Auslandschweizer-Organisation (ASO) vorstellen. Die ASO plant, auf ihrer Website SwissCommunity darüber zu informieren.

“Es handelt sich um einen Willen zur Transparenz seitens der Post, den wir begrüssen. Aber der wahre Test wird bei den Abstimmungen am 18. Juni stattfinden”, sagt ASO-Direktorin Ariane Rustichelli.

Die nächsten Schritte

Als vierter Kanton hat Graubünden angekündigt, das E-Voting-System ab 2024 einzuführen. Weitere Kantone prüfen die Option.

Noch unklar ist, ob die in den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau registrierten Auslandschweizer:innen auch bei den eidgenössischen Wahlen im Herbst elektronisch abstimmen dürfen, da dies eine zusätzliche Bewilligung des Bundes erfordert.

Die Bundeskanzlei befasst sich mit den entsprechenden Anträgen.

Wenn Sie die elektronische Stimmabgabe selbst testen möchten, gehen Sie auf: https://demo.evoting.ch/ Externer Link. Beachten Sie, dass es von einem Firmencomputer aus zu Schwierigkeiten kommen kann.

Mehr

Debatte
Gastgeber/Gastgeberin Emilie Ridard

E-Voting: Wie hat die neue Plattform bei Ihnen funktioniert?

Haben Sie es ausprobiert? Erzählen Sie uns, wo Sie leben und ob das neue (Test-) System praxistauglich ist.

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