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Grosser Rat Aargau will Kopftuchverbot für Staatsangestellte

Keystone-SDA

Der Grosse Rat Aargau hat am Dienstag eine Motion für ein Verbot religiöser Kleidung von Angestellten der öffentlichen Hand überwiesen. Das Resultat war mit 71 Ja- zu 62 Nein-Stimmen einigermassen knapp, die Diskussion über das Thema emotional.

(Keystone-SDA) Nun muss der Regierungsrat ein Gesetz ausarbeiten, das Angestellten der öffentlichen Hand während ihrer Arbeit das Tragen von «auffällig religiös geprägten Kleidungsstücken und Symbolen» untersagt. Die Motion hatten Grossräte aus den Reihen von EDU, SVP, Mitte und FDP eingereicht. Sie verstehen unter Angestellten der öffentlichen Hand Mitarbeitende von staatlichen Behörden und Institutionen wie etwa Lehrpersonen oder Verwaltungsangestellte.

Die Motionäre fürchteten etwa um Kinder und Jugendliche, die durch Lehrpersonen, die religiöse Kleidung oder Symbole tragen, beeinflusst werden können, wie Roland Haldimann (EDU) sagte. Angestellte der öffentlichen Hand sollten den neutralen Staat repräsentieren und nicht die persönliche Haltung.

Zuspruch bekamen die Motionäre von bürgerlicher Seite. «Der Anschein einer religiösen Befangenheit darf nicht sein», sagte etwa Tim Voser (FDP). Seine Partei hege aber Bedenken: Die Einschränkung dürfe nur für Personen gelten, die den Staat gegen aussen repräsentieren – nicht etwa für Personen im Homeoffice. Die SVP unterstützte die Motion einstimmig.

Situation kennen, bevor man Grundrechte einschränkt

Edith Saner von der Mitte bemerkte in ihrem Votum, die Umsetzung dieser Vorlage könne schwierig werden. «Was ist mit Tattoos in Form eines Kreuzes oder keltischen Runen? Was ist mit Bärten oder Glatzen bei Männern?» Auch die Grünen lehnten die Motion ab: «Dienstag für Dienstag diskutieren wir hier über mehr Ausgrenzung.»

Stefan Dietrich (SP) nannte die Diskussion eine Phantomdebatte. «Wie viele Fälle kennen Sie, in denen Angestellte der öffentlichen Hand ihre Arbeit wegen religiöser Kleidung nicht korrekt ausüben?» Zuerst müsse man die Situation kennen, bevor man Grundrechte einschränke.

Der Regierungsrat lehnte die Motion ab und wollte sie in ein Postulat umwandeln, um Fragen klären zu können. Die Motionäre hielten jedoch an ihrem ursprünglichen Vorstoss fest, weswegen der Grosse Rat darüber abstimmte.

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