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Invasiver Japankäfer nun auch in Bern und Köniz

Keystone-SDA

Nach Spiez hat der invasive Japankäfer auch die Stadt Bern und Köniz erreicht. Der Kanton Bern hat Massnahmen angeordnet, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. Der Japankäfer kann in der Natur und in der Landwirtschaft grossen Schaden anrichten.

(Keystone-SDA) Die vom Kanton verhängten Massnahmen gelten ab sofort im Befallsherd in der Stadt Bern und in Köniz sowie in den umliegenden Pufferzonen. Insgesamt sind 21 Gemeinden betroffen, wie die kantonale Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion am Mittwoch mitteilte.

In Spiez hat der Kanton bereits Ende April Massnahmen verfügt, ebenso im Oberaargau, wo die Gemeinden Wynau, Roggwil und Schwarzhäusern in der Pufferzone eines Befallsherds im Kanton Solothurn liegen.

Im Befallsherd gelten Einschränkungen für den Transport von Grüngut, Kompost und Oberboden. Auf bewässerten Sportplätzen setzen die Gemeinden ab Mitte August Nematoden ein, also Fadenwürmer, die die Larven des Japankäfers befallen. Für Menschen und Tiere sind diese Fadenwürmer ungefährlich. In der Pufferzone ist der Transport von Grüngut eingeschränkt.

Ende Juni gingen in der Nähe des Schönaustegs in Bern mehrere Japankäfer in die Fallen. Daraufhin weitete die Fachstelle Pflanzenschutz die Überwachung aus. Die Ergebnisse bestätigten nun, dass sich in diesem Gebiet eine Population angesiedelt hat.

Seit Anfang Juli gingen auch im Berner Oberland einzelne Japankäfer in die Überwachungsfallen. Nun wird abgeklärt, wie weit sich der Käfer bereits ausgebreitet hat. Bestätigt sich eine Population, werden auch in diesem Gebiet Massnahmen angeordnet.

JAPANKÄFER ERKENNEN: Der Käfer steht auf der Liste der gefährlichsten Schädlinge und gilt als sogenannter Quarantäneschädling. Die äusserst gefrässigen Japankäfer fressen Blüten, Blätter und Früchte von über 400 Pflanzenarten. Die Larven leben im Boden und schädigen Gräserwurzeln, so dass Rasen- und Wiesenflächen absterben. Der Käfer ist nicht grösser als ein Fünfräppler. Er hat fünf weisse Haarbüschel rechts und links sowie zwei grössere weisse Haarbüschel am Hinterteil. Die Flügeldecken sind braun und das Halsschild und der Kopf schimmern auffällig grün.

FUND MELDEN: Wer einen Japankäfer entdeckt, muss diesen Fund der Fachstelle Pflanzenschutz beim Kanton Bern melden. Der Käfer sollte von oben und von der Seite fotografiert werden. Der Kanton Bern hat ein Meldeformular im Internet aufgeschaltet. Alternativ können Funde auch über die E-Mail: schadorganismen@be.ch gemeldet werden. Der Käfer sollte anschliessend in einem dicht verschlossenen Behälter sicher aufbewahrt werden, bis eine Rückmeldung von der Fachstelle Pflanzenschutz kommt.

MASSNAHMEN IM BEFALLSHERD: Es gilt ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen bis am 30. September 2026. Damit werden die Weibchen der Japankäfer daran gehindert, Eier in den feuchten Boden abzulegen. Die Bewässerung von Gemüse- und Blumenbeeten, Stauden- und Beerensträuchern sowie Töpfen und Rabatten ist nicht vom Verbot betroffen Der Transport von Grüngut ist bis dann ebenfalls eingeschränkt. Der Transport von Kompost und Oberboten ist ganzjährig eingeschränkt.

MASSNAHMEN IN PUFFERZONEN: Hier ist der Transport von Grüngut bis Ende September eingeschränkt

GARTEN- UND RÜSTABFÄLLE: Diese können nach Angaben der Stadt Bern weiterhin normal über die Grüngut-Abfuhr entsorgt werden. Die Stadt sorgt für eine sichere Weiterverarbeitung des Materials. Grüngut-Container müssen bis spätestens 07:00 Uhr am Abfuhrtag bereitgestellt werden.

ZUSÄTZLICHE MASSNAHMEN: Weitere Massnahmen gelten für Landschaftsgärtnereien, den Pflanzenhandel und Bauherrschaften.

www.be.ch/japankaefer

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