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Kanton Aargau schickt Digitalgesetz in Anhörung

Keystone-SDA

Der Aargauer Regierungsrat hat die Anhörung zum neuen Digitalgesetz gestartet. Die Vorlage verankert die digitale Form als Standard für Behörden. Für juristische Personen sowie im berufsmässigen Verkehr mit den Behörden soll künftig ein Digitalobligatorium gelten.

(Keystone-SDA) Das Gesetz über die digitale Aufgabenerfüllung verpflichtet in erster Linie die kantonalen Behörden zur digitalen Kommunikation, wie aus den Unterlagen hervorgeht, die am Montag im kantonalen Amtsblatt erschienen.

Für Einwohnerinnen und Einwohner soll jedoch kein Obligatorium geschaffen werden. Eine Pflicht sieht die Vorlage einzig für juristische Personen sowie im berufsmässigen Verkehr mit den Behörden.

Für die Abwicklung regelt der Kanton den Betrieb und die Nutzung eines zentralen Behördenportals. Zudem soll das Gesetz Regeln schaffen zur Mehrfachnutzung von Daten, zur freien Verwendung von Open-Source-Software und offenen Verwaltungsdaten sowie eine Grundlage für automatisierte Entscheide.

Auch die Zusammenarbeit der Behörden soll über harmonisierte Prozesse und interoperable Systeme verbessert werden. «Ein Grossteil der Bevölkerung sowie die Wirtschaft wickeln ihre Geschäfte inzwischen vorzugsweise digital ab und erwarten zunehmend ein umfassendes digitales Leistungsangebot der öffentlichen Hand», hält der Regierungsrat fest. Die Anhörung dauert bis zum 14. Dezember.

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