Kanton Bern verzichtet auf Kollektivunterkunft in Kandersteg
Der Kanton Bern realisiert im ehemaligen Institut Kandersteg nun doch keine Kollektivunterkunft für Asylsuchende. Die Eigentümerschaft stellt das Gebäude nach grossem Druck von aussen nicht mehr zur Verfügung.
(Keystone-SDA) Zu diesem Schritt habe sich die Eigentümerschaft «aufgrund der besonders angespannten Situation und der zunehmenden Anfeindungen» entschlossen, schreibt die kantonale Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) in einer Mitteilung vom Montag.
Der Kanton Bern plante im ehemaligen Institut Kandersteg eine Kollektivunterkunft für Asylsuchende. Diese hätte eine Kapazität von maximal 120 Bewohnerinnen und Bewohnern gehabt.
Gegen diese Pläne hatte sich die Gemeinde gewehrt. Im Sommer fanden zwischen ihr und dem Kanton Gespräche über ein Wohnbauprojekt oder ein Ausbildungszentrum für Asylsuchende anstelle einer Kollektivunterkunft statt.
«Es fehlen Unterkünfte»
Nachdem das Gebäude in Kandersteg, das der Kanton mieten wollte, nun nicht mehr zur Verfügung steht, geht die Suche für die GSI im Berner Oberland weiter.
«Der Bedarf nach Kollektivunterkünften ist weiterhin hoch», sagt Gundekar Giebel, der Sprecher der GSI, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Im Schnitt habe der Kanton 2026 pro Monat 170 Personen in seinem Asylsystem aufgenommen. Insgesamt beherberge der Kanton in 38 Kollektivunterkünften rund 2200 Personen.
Bei einigen davon würden die Mietverträge demnächst auslaufen, so Giebel. «Es fehlen Unterkünfte.»
Auch Steffisburg wehrt sich
Der Kanton hatte jüngst bekanntgegeben, die Kollektivunterkunft in Steffisburg über das Jahr 2026 hinaus weiterführen zu wollen. Dagegen wehrt sich die Gemeinde. Sie beharrt auf der vereinbarten Schliessung per Ende dieses Jahres und fordert vom Kanton, zeitgerecht eine Ersatzlösung zu finden.
Die Verantwortung für die Erstunterbringung von Schutzsuchenden liegt rechtlich beim Kanton Bern. Der Grosse Rat hat diesen Grundsatz in der Sommersession 2026 bekräftigt.
Das Kantonsparlament lehnte damals drei Motionen ab, die den Gemeinden bei der Standortwahl von grösseren Asylunterkünften ein weitergehendes Mitspracherecht eingeräumt hätten.