Kanton soll Aufgaben und Belastung der Regierungsstatthalter prüfen
Der Regierungsrat soll Aufgaben und Belastung der Regierungsstatthalterämter überprüfen. Insbesondere geht es dabei um die Frage, ob Aufgaben von ihnen an Gemeinden oder regionale Organe übertragen werden könnten. Hintergrund ist die teilweise hohe Belastung der Statthalterinnen und Statthalter.
(Keystone-SDA) Die Statthalterämter erfüllen eine Vielzahl von Aufgaben: Sie vertreten die Kantonsregierung auf Verwaltungskreisebene, sind Aufsichtsbehörde über Gemeinden, Feuerwehren und weitere Institutionen, erteilen Bewilligungen, etwa fürs Gastgewerbe oder Veranstaltungen, entscheiden über Beschwerden, bearbeiten komplexe Bauverfahren oder koordinieren in ausserordentlichen Lagen.
In den letzten Jahren habe sich gezeigt, dass die Regierungsstatthalterämter zunehmen an ihre Belastungsgrenzen stossen würden, hielten die Postulanten aus der GLP und der SVP am Montag in der Debatte des bernischen Grossen Rats fest. Die Aufgabenfülle und die Komplexität der Aufgaben habe stark zugenommen. In der Folge seien zwei Regierungsstatthalter vorzeitig zurückgetreten.
Der Kanton müsse Gegensteuer geben, indem er beispielsweise prüfe welche Aufgaben an Gemeinden oder regionale Organisationen übertragen werden könnten. Dabei dachten die Vorstösser etwa an die Regionalen Führungsorgane RFO oder Betreibungs- und Konkursämter.
Weitergehende Forderungen, etwa nach einer Abschaffung der Statthalterämter, zogen die Vorstösser noch vor der Ratsdebatte zurück.
Der Regierungsrat verhehlte in seiner Antwort nicht, dass die Aufgaben zugenommen hätten und die Belastung gestiegen sei. Zudem seien die Verfahren tendenziell aufwändiger und komplexer geworden – nicht zuletzt aufgrund umfangreicherer gesetzlicher Vorgaben und zusätzlicher Erwartungen der Bevölkerung.
Er lehnte hingegen eine Prüfung von Aufgabenverschiebungen oder einer Neustrukturierung ab. Eine Aufgabenverschiebung hin zu den Gemeinden wäre denkbar, aber kaum sinnvoll, weil dort dann ein grösserer Ressourcen- und Wissensaufbau nötig wäre, hielt der Regierungsrat fest. Mit der Verwaltungsreform 2010 seien bereits Aufgaben zum Kanton übergegangen, etwa das Vormundschaftswesen.
Der Rat liess sich von der Regierung knapp nicht überzeugen und überwies den Prüfungsauftrag mit 74 zu 68 Stimmen bei zwei Enthaltungen.