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Kantonaler Flickenteppich bei Prepaid oder Bargeld für Asylsuchende

Keystone-SDA

Unlängst haben mehrere Kantone eine gesetzliche Grundlage zur Einführung von Bezahlkarten für Asylsuchende geschaffen. Weitere haben Pilotprojekte in Aussicht gestellt oder bereits gestartet. Was den Nutzen des Zahlungsmittels betrifft, ist man sich allerdings uneins.

(Keystone-SDA) Die Befürworter wollen mit der Einführung einer Prepaid-Karte für Asylsuchende verhindern, dass letztere Bargeld aus der Sozialhilfe in ihr Heimatland verschieben. Gegner des Vorhabens warnen, dass die betroffenen Menschen, die sich bereits in einer schwierigen Lage befänden, so noch mehr stigmatisiert und diskriminiert würden. Ein Missbrauch der Gelder sei zudem auch mit Bezahlkarten möglich.

Kantonsparlamente in Bern, Zug, Schwyz und St. Gallen haben die Einführung der Bezahlkarte vorangetrieben. Andere wie etwa der Grosse Rat von Basel-Stadt oder Freiburg sprachen sich gegen das Vorhaben aus.

Auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) bestätigt auf Anfrage von Keystone-SDA ihre ablehnende Haltung. Der Bund sieht die Kantone als allein zuständig an.

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