Kantonsparlament sagt in zweiter Lesung Ja zu Steuergesetzrevision
Der bernische Grosse Rat hat am Montag die Revision des Steuergesetzes in zweiter Lesung angenommen. Sie bringt unter anderem eine gewisse Glättung der Progression für untere und mittlere Einkommen. Der Rat lehnte einen Antrag ab, der unter anderem höhere Abzüge für Krankenkassenbeiträge vorsah.
(Keystone-SDA) Der Steuerabzug für Beiträge an Krankenkassen, Unfall- und Invalidenversicherung, private Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, Lebensversicherungen und dergleichen solle für Verheiratete beispielsweise von 4900 auf 7200 Franken steigen. Für die übrigen Steuerpflichtigen wollte die parteilose Grossrätin Madeleine Amstutz den Abzug von 2450 auf 3600 Franken erhöhen. Der Kinderabzug solle von 700 auf 900 Franken steigen.
Das klinge verlockend, sagte SVP-Grossrat Patrick Freudiger namens der Finanzkommission. Doch der Antrag habe ein grosses Preisschild. Er hätte Mindereinnahmen für den Kanton von 84 Millionen und für die Gemeinden von 44 Millionen Franken zur Folge, erklärte Freudiger. Mit dem Antrag würde das austarierte Meccano der Steuerstrategie aus den Fugen geraten.
Die Regierung plane bereits weitere Steuersenkungen in moderaten Schritten, gab Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (Mitte) zu bedenken. Es gelte nun zu priorisieren. Das Problem der steigenden Krankenkassenprämien müsse ausserhalb des Steuerrechts gelöst werden.
Der Rat lehnte das Anliegen von Madeleine Amstutz deutlich mit 137 zu 4 bei einer Enthaltung klar ab. Amstutz kündigte an, sie überlege sich, ob sie allenfalls eine Volksinitiative lanciere.
Die übrigen Änderungen des Steuergesetzes in zweiter Lesung waren unbestritten. Der Rat sagte am Ende einstimmig Ja zur Steuergesetzrevision mit 143 Stimmen bei zwei Enthaltungen.
In erster Lesung hatte der Grosse Rat unter anderem eine Glättung der Progression für tiefere und mittlere Einkommen beschlossen. Weiter wird die Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer abgeschafft.