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Mann reist in Zürich mit drogenkontaminierten 145’000 Pfund ein

Keystone-SDA

Ein Mann, der mit 145'000 drogenkontaminierten britischen Pfund in Zürich einreiste, ist vom Bundesgericht abgewiesen worden. Seine Verurteilung wegen versuchter Geldwäscherei bleibt bestehen. Der Mann gab an, er habe mit dem Geld Uhren kaufen wollen.

(Keystone-SDA) Kokain, THC, MDMA, Ketamin und dazu Schwarzpulver und TNT: All diese Stoffe fanden Zürcher Zöllner am 6. Juni 2017 an Geldbündeln im Koffer eines aus Düsseldorf einreisenden Mannes. Die Bündel seien «signifikant kontaminiert» gewesen, heisst es einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts.

Der Mann gab sich unschuldig. Er reiste aus der Ukraine nach Deutschland. In Düsseldorf habe er einen Koffer erhalten. Diesen sollte er nach Zürich bringen und dort mit dem Geld Uhren einkaufen. Nach der Ankunft hätte er weitere Instruktionen per Telefon erhalten sollen. «Trotz zahlreichen Ungereimtheiten hat er keine Fragen gestellt und ist blindlings den Instruktionen gefolgt», hiess es in der Anklageschrift.

Kam der Mann in der ersten Instanz mit seinen Unschuldsbeteuerungen noch durch, verurteilte ihn das Zürcher Obergericht in zweiter Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Franken wegen versuchter Geldwäscherei. Hätte ihn der Zoll nicht gestoppt, hätte der Mann das Drogengeld der Auffindung entzogen, so das Argument.

Hinweise auf kriminellen Hintergrund

Dieses Urteil focht der Beschuldigte vor Bundesgericht an. Nur findet dieses kein Argument, das gegen das vorinstanzliche Urteil spricht. Eine plausible Erklärung woher das Geld sonst stammen solle, habe niemand geben können. Das Obergericht habe das erstinstanzliche Urteil zu recht korrigiert.

Insbesondere hätte den Beschwerdeführer das Vorgehen des Bekannten stutzig machen sollen, schreiben die Richter. Dazu zählen sie die Stückelung des Geldes in kleine Scheine, dass das Geld in einer Währung war, die weder in Deutschland, der Ukraine, noch der Schweiz genutzt wird und, dass er die Uhren in einem anderen Land, als dem Übergabeort kaufen sollte.

Auch die Instruktionen per Telefon, die erst nach der Ankunft folgen sollten, seien unüblich. «Dass das Bargeld aus einem kriminellen Umfeld stammte, musste sich dem Beschwerdeführer aufdrängen»,

Der Mann beschrieb hingegen den Übergeber des Geldkoffers als «Kumpel», für den er schon mehrfach Uhren gekauft hatte. Aufgrund des Vertrauensverhältnisses habe er nicht annehmen können, dass es sich um Drogengeld handelte. Dabei habe er sich aber in Widersprüche verstrickt. «Er konnte nicht einmal angeben, wo er die Uhren gekauft habe», heisst es im Urteil.

Die Verhandlung verpasste er

An der Verhandlung vor Obergericht nahm der Beschuldigte nicht teil. Er hielt sich in Israel auf, als der Angriff auf den Iran losging. Aufgrund der erschwerten Reisebedingungen liess er sich entschuldigen.

Diesen Umstand rügt er im Nachhinein. Mangels persönlicher Befragung habe sich das Obergericht kein Bild von ihm machen können. Anders als die Vorinstanz, die ihn doch freigesprochen habe. Das Bundesgericht hält aber fest, dass der Entscheid, die Verhandlung ohne ihn durchzuführen, im Ermessen des Gerichts lag.

Dem Beschwerdeführer bleiben nur die rechtskräftige Verurteilung wegen versuchter Geldwäscherei und die Gerichtskosten von 1200 Franken.

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