Obwaldner Kantonsrat sieht bei E-ID keinen Handlungsbedarf
Der Kanton Obwalden kann nicht mit eigenen gesetzlichen Regelungen für eine freiwillige und kostenfreie Verwendung der Elektronischen Identitätskarte (E-ID) sorgen. Dies hat der Kantonsrat bei der Behandlung von zwei Petitionen festgestellt.
(Keystone-SDA) Die beiden Petitionen verlangten die gesetzliche Verankerung der vollständigen Freiwilligkeit und Kostenfreiheit der E-ID. Zudem müssten physische und elektronische ID gleichgestellt sein.
Die Petitionen wurden vom Kantonsrat am Donnerstag mit 34 zu 15 Stimmen abgelehnt. Sie haben damit keine Folge. Das Parlament folgte seiner Rechtsprüfungskommission, die das Geschäft vorbereitet hat.
Kommissionssprecher Peter Krummenacher (Mitte/GLP) sagte, dass die Forderungen der Petitionärinnen und Petitionäre zwar schützenswert seien. Sie seien aber bereits in der Bundesgesetzgebung enthalten. Diese sehe vor, dass niemand direkt oder indirekt zur Benutzung einer E-ID gezwungen werde.
Es bestehe weder Raum noch Notwendigkeit für eine kantonale Regelung, sagte Krummenacher. Die Kantone könnten auch keine vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen.
Abgelehnt wurde die Einschätzung der Kommission einzig von der SVP. Sie kündigte deswegen einen Vorstoss zu dem Thema an.
Monika Hausamnn sagte, es gehe um Bürgerrechte und -pflichten. Mit einer Ablehnung vergäbe sich der Kantonsrat Chancen zu handeln. Severin Wallimann (SVP) wies darauf hin, dass der Kanton Obwalden die Einführung der E-ID abgelehnt habe. Man müsse deswegen darauf achten, dass die von den Befürwortern abgegebenen Versprechen eingehalten würden.
Die anderen Fraktionen sahen aber keinen Gesprächsbedarf. Weitere Wortmeldungen gab es keine.
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