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Parlamentarische Aufsicht will schärfere Kontrollen bei Kurzarbeit

Bei den kantonalen Arbeitsämtern gingen in der Corona-Krise zehntausende Gesuche für Kurzarbeit ein. Nicht immer wurde laut der parlamentarischen Oberaufsicht genügend kontrolliert, ob die Auszahlungen gerechtfertigt waren. (Archivbild) KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT sda-ats

(Keystone-SDA) Kurzarbeitsentschädigungen in Milliardenhöhe sind während der Corona-Krise an besonders betroffene Unternehmen geflossen. Die parlamentarische Oberaufsicht kommt nun zum Schluss, dass die Missbrauchsbekämpfung lückenhaft war – und fordert stärkere Aufsichtsgremien.

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) bezeichnete in ihrem am Donnerstag publizierten Bericht die Kurzarbeit als «zweckmässiges Instrument in der Corona-Krise». Die Aufsicht müsse jedoch verstärkt werden.

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Aus Sicht der GPK-N ist es zudem zentral, dass sicherstellt wird, dass die noch laufenden Kontrollen zur ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigung innerhalb der geltenden Fristen durchgeführt werden. Nur so sei sichergestellt, dass unrechtmässig bezogene Gelder von den fehlbaren Betrieben überhaupt noch zurückgefordert werden könnten.

Insgesamt formulierte die Aufsichtskommission sieben Empfehlungen zuhanden des Bundesrats. Dieser kann nun bis Anfang März dazu Stellung nehmen.

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