Sozialdetektive: Es darf wieder gefilmt werden
64,7% sagen Ja zum zum Sozialversicherungsrecht. Versicherte, die von ihrer Sozialversicherung Leistungen erhalten, sollen künftig bei Verdacht überwacht werden können. Weil gegen diese Gesetzesänderung das Referendum eingereicht worden ist, hat das Schweizer Stimmvolk am Sonntag an der Urne darüber befunden.
Einzig die Kantone Genf mit 58,6% und der Jura mit 51,4% sagten Nein zur Änderung des SozialversicherungsrechtsExterner Link. Generell war die Zustimmung in der französischsprachigen Romandie tiefer als in der Deutschschweiz.
Die Stimmbeteiligung war mit knapp 48% eher tief, wie Lukas Golder im Schweizer Fernsehen einschätzte. Er ist Forschungsleiter bei gfs.bern, das die Trends und Hochrechnungen im Auftrag der SRG SSR durchführte.
Innenminister verspricht Zurückhaltung
«Das Resultat von heute zeigt, dass den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern starke Sozialversicherungen wichtig sind», sagte Bundespräsident Alain Berset, der für das Dossier Sozialversicherungen zuständig ist.
«Sozialversicherungen, die den Menschen ein Leben in Würde und finanzieller Sicherheit bieten, denen man vertrauen kann, und die genau abklären, wer Anspruch auf eine Leistung hat. Das heisst, Sozialversicherungen, die dazu in Ausnahmefällen Observationen durchführen können. Observationen, die gesetzlich klar geregelt sind, so dass die Menschen vor Willkür geschützt sind», so Berset weiter.
Das abgeänderte Gesetz erlaube es nun, dies einzuhalten. «Für den Bundesrat wie auch für das Parlament ist es äusserst wichtig, dass die Sozialversicherungen dieses Instrument mit Zurückhaltung benutzen, auf verantwortliche Art und Weise. Und in diesem Zusammenhang muss man erwähnen, dass die Wahrung der Privatsphäre sehr wichtig ist und in unserem Land einen hohen Schutz geniesst.»
Die Debatten und Diskussionen vor der Abstimmung hätten gezeigt, wie wichtig dieses Element sei. Das neue Gesetz sollte laut Berset nun so rasch wie möglich umgesetzt werden.
Weitere Reaktionen
Für die Sozialdemokratische Nationalrätin Priska Birrer-Heimo bleibt die Kritik an der Überwachung trotz der klaren Ablehnung des Referendums weiter bestehen. «Wir haben die Mängel der Vorlage aufgezeigt, und diese Mängel sind weiterhin vorhanden», sagte sie gegenüber Radio SRF.
«Wir müssen gut dazu schauen, dass die Privatsphäre jener Leute geschützt wird, die sich nichts zu Schulden haben kommen lassen», sagte sie weiter. Aber natürlich gelte es, das Abstimmungsresultat zu respektieren.
«Das neue Gesetz öffnet Tür zu Willkür und Machtmissbrauch», sagte Co-Kampagnenleiter Dimitri Rougy gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF. Verantwortlich für das Scheitern des Referendums sei die Millionenkampagne der Sozialversicherer. «Das Bundesamt für Sozialversicherungen muss nun die Versicherungen kontrollieren, damit diese nicht über die Stränge schlagen.»
Rechtsanwalt Philipp Stolkin, einer der Köpfe des Referendumskomitees, befürchtet nach dem Ja einen kompletten Überwachungsstaat: «Sie werden alle überwachen – ich denke, es wird bis ins Schlafzimmer gefilmt werden.»
«Sollte es irgendwo zu weit gehen, haben wir ja noch die Gerichte, die allenfalls einschreiten können», sagte Adrian Amstutz, Nationalrat der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und Befürworter der Gesetzesänderung, im Fernsehen SRF.
Auch Ruth Humbel, Nationalrätin der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), zeigte sich gegenüber Radio SRF zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung: «Ich bin einfach froh, dass die Aufklärung gewirkt hat und die Bevölkerung die bewährte Praktik, wie sie seit rund zehn Jahren angewendet wurde, wieder eingeführt hat und nicht der linken, populistischen Polemik verfallen ist», sagte sie. Die Bevölkerung wolle keinen Missbrauch.
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Eine ungerechtfertigte Überwachung sei zwar etwas Unschönes und könne auch verletzend sein. «Aber immerhin haben die Leute dann die Gewissheit, dass sie die Rente zu Recht bekommen», sagte Humbel weiter.
Für die CVP-Nationalrätin Andrea Gmür ist damit klar, dass das Stimmvolk verstanden hat, dass Sozialdetektive nur aufgrund einer klaren gesetzlichen Grundlage zum Einsatz kommen – und nur, wenn sonst nichts mehr fruchte.
Sozialdetektive können Aufnahmen machen
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des SozialversicherungsrechtsExterner Link werden neue Regeln eingeführt zur Überprüfung, ob jemand Anrecht auf Unterstützung durch eine Sozialversicherung hat.
Namentlich geht es darum, so genannte Sozialdetektive einzusetzen, die im konkreten Verdachtsfall versicherte Personen verdeckt observieren und dabei Bild- und Tonaufzeichnungen machen dürfen. Dabei sollen auch technische Instrumente zur Standortbestimmung eingesetzt werden können. Wäre die Gesetzesänderung abgelehnt worden, wären keine Observationen mehr möglich gewesen.
Bekannte Praxis
Erst im Oktober 2016 hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) befunden, dass die schweizerischen Unfallversicherer über keine genügende gesetzliche Grundlage für die geheime Überwachung von Versicherten verfügten.
Bis dann hatten die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) und die Invalidenversicherung (IV) systematisch Überwachungsmassnahmen ergriffen, um mögliche Missbräuche aufzudecken. In der Folge stellten die beiden Sozialversicherungen ihre Überwachungstätigkeiten ein.
Deshalb sahen sich Regierung und Parlament genötigt, zu handeln. Sie erarbeiten eine Gesetzesänderung, die im März 2018 in beiden Parlamentskammern mit grosser Mehrheit angenommen wurde. Einig war man sich, dass Missbräuche im Sozialwesen bekämpft werden müssen. Kritik war allerdings aus linken Kreisen gekommen. Die Vorlage sei unverhältnismässig und verstosse gegen Grundrechte und Privatsphäre der Versicherten, hiess es.
+ Der AbstimmungstextExterner Link
Das Referendum
Wenn Stimmberechtigte in der Schweiz gegen Beschlüsse des Parlaments sind, können sie ein fakultatives ReferendumExterner Link ergreifen. Dazu müssen innerhalb von 100 Tagen 50’000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden. Einige Privatpersonen hatten sich schliesslich organisiert und gemeinsam per Internet das Referendum gegen die Gesetzesänderung lanciert und erfolgreich eingereicht.
Sie monierten vor allem, mit dem neuen Gesetz werde eine «massive Verletzung der Privatsphäre» in Kauf genommen. Zudem stiessen sie sich daran, dass die Überwachung auf Krankenkassen, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Ergänzungsleistungen (EL) ausgeweitet werden soll. Zudem könnten die Versicherungen mit dem neuen Gesetz mehr Befugnisse als die Polizei erhalten. Später unterstützetn auch die Grünen und die Sozialdemokratische Partei (SP) das Referendum, wie auch ein liberales Komitee.
Die Befürworter betonten, damit die Ansprüche auf Sozialleistungen zweifelsfrei abgeklärt werden könnten, seien in wenigen Fällen verdeckte Beobachtungen notwendig. Die Rechte der Betroffenen blieben dabei jederzeit gewahrt. So müsse etwa die betroffene Person nach einer Observation informiert werden, und sie könne sich vor Gericht wehren.
Da es sich bei der Vorlage um ein Referendum gegen eine Gesetzesänderung handelte, war für den Entscheid lediglich das Volksmehr ausschlaggebend.
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Sozialdetektive mit einem Fuss in der Haustür
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