St. Galler Kommission ist für reduzierte Sozialhilfe mit Status S
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats hat tiefere Sozialhilfebeiträge für Personen mit Schutzstatus S befürwortet. Sie schlägt dem Parlament eine entsprechende Anpassung des Sozialhilfegesetzes vor. Weiterhin soll für die betroffenen Personen eine Einschränkung bei der Wohnortwahl gelten.
(Keystone-SDA) Nach fünf Jahren in der Schweiz erhalten Menschen mit Status S eine Aufenthaltsbewilligung. Bei Personen aus der Ukraine, die aufgrund des Kriegs in der Schweiz Schutz gefunden haben, ist das ab März 2027 der Fall, schrieb die vorberatende Kommission am Montag in einer Mitteilung. Ab diesem Zeitpunkt hätten sie nach geltendem Recht Anspruch auf dieselben Sozialhilfeansätze wie die einheimische Bevölkerung.
Aufgrund eines Vorstosses im Kantonsrat soll das kantonale Sozialhilfegesetz aber so angepasst werden, dass Schutzbedürftige mit Status S lediglich einen reduzierten Satz an Sozialhilfe bekommen. Damit sollen insbesondere zusätzliche Kosten für die Gemeinden verhindert werden. Der Bund will laut Mitteilung die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Kantone schaffen.
Bedenken bei Wohnsitzwahl
Die Anpassungen im Sozialhilfegesetz gehen auf eine dringliche Motion von Ratsmitgliedern aus allen vier Fraktionen des Kantonsrats zurück. Die Einschränkung der Wohnsitzwahl verabschiedete das Parlament gegen den Willen der Kantonsregierung.
Diese gab zu bedenken, dass die Zuweisung von Wohnraum Völker- oder Bundesrecht verletzen könnte. Ausserdem beschränke sie die Integration, wodurch das Ziel, die Erwerbstätigenquote zu erhöhen, verfehlt werden könnte.
In der Frage um die Rechtmässigkeit einer Einschränkung der freien Wohnsitzwahl ist derzeit noch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Dies bestätigte Kommissionspräsidentin Helen Alder Frey (Mitte) gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Der Kantonsrat berät die Vorlage zur Anpassung des Sozialhilfegesetzes in der kommenden Wintersession in erster und voraussichtlich auch in zweiter Lesung.
Bestrebungen, die Höhe der Sozialhilfe für Geflüchtete mit Schutzstatus S zu begrenzen, werden auch in zahlreichen anderen Kantonen unternommen.