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Ständerat genehmigt mit Änderungen erneuertes Epidemiengesetz

Keystone-SDA

Der Ständerat hat das vom Bundesrat nach der Corona-Pandemie erneuerte Epidemiengesetz mit 39 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Es geht nun in den Nationalrat. Die kleine Kammer passte mehrere Bestimmungen der Bundesratsvorlage an.

(Keystone-SDA) So soll nun gemäss Ständerat eine «besondere Gefährdung der öffentlichen Gesundheit» dann vorliegen, wenn die Gefahr der Ausbreitung eines bestimmten Krankheitserregers «deutlich erhöht» ist. Der Bundesrat hatte die Formulierung «erhöht» vorgeschlagen.

Auch schrieb der Ständerat ins Gesetz, dass Massnahmen «auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ausgerichtet sein» sollen. Beide Ergänzungen hatte die vorberatende Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) beantragt.

Mit 41 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte der Rat einen Antrag von Primin Schwander (SVP/SZ) auf Nichteintreten ab. Fast ebenso klar scheiterte ein Rückweisungsantrag von ihm.

Maya Graf (Grüne/BL) sagte, es handle sich um eine gute, austarierte Vorlage. Auch Damian Müller (FDP/LU) sagte, die Vorlage ziehe wichtige Lehren aus der Pandemie. Die Kommission habe in zentralen Punkten gute Präzisierungen vorgenommen. Esther Friedli (SVP/SG) sagte, sie stimme ohne Begeisterung zu, sei aber dank der Eingriffe der Kommission für Eintreten.

Der Bundesrat hatte die Vorlage im Sommer 2025 präsentiert. Die Vorlage berücksichtige nicht nur Stellungnahmen, die in der Vernehmlassung eingingen, sondern auch Erkenntnisse mehrerer Evaluationen zur Bewältigung der Corona-Pandemie.

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