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Stadt Bern verliert bei Überbrückungshilfe vor Verwaltungsgericht

Keystone-SDA

Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern hat das Aus für die städtische Überbrückungshilfe für armutsbetroffene Personen bestätigt. Das kommunale Hilfsangebot umgeht gemäss einem Urteil von Mitte September die gesetzliche Meldepflicht beim Bezug von Sozialhilfe auf Bundesebene.

(Keystone-SDA) Das Gericht wies eine Beschwerde der Einwohnergemeinde Bern ab und gab damit den beiden SVP-Politikern Thomas Fuchs und Janosch Weyermann Recht.

Die Überbrückungshilfe der Stadt falle unter die grundversorgende Sozialhilfe, heisst es im Urteil, das die SVP am Dienstag an die Medien verschickte. Die Behörden müssten einen solchen Bezug zwingend den zuständigen Migrationsämtern melden.

Weil das städtische Projekt über eine kirchliche Fachstelle abgewickelt werde, umgehe es diese Meldepflicht. Damit setze es rechtswidrige Anreize für den Fortbestand eines illegalen Aufenthalts.

Die Stadt habe mit der Überbrückungshilfe gezielt Menschen unterstützt, die aus Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen keine ordentliche Sozialhilfe beantragten, heisst es weiter.

Pilotprojekt wurde verlängert

Die Stadt Bern lancierte die Hilfe Anfang 2023 als Pilotprojekt. Zielgruppe waren in erster Linie armutsbetroffene ausländische Personen sowie Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus. Für die Durchführung wurde die Fachstelle Sozialarbeit der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung beauftragt.

Der Berner Gemeinderat bewilligte im Dezember 2023 eine Verlängerung des Projekts und sprach 60’000 Franken aus einem städtischen Hilfsfonds.

Dagegen erhoben Fuchs und Weyermann erfolgreich Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt. Das Verwaltungsgericht stützte nun diesen ersten Entscheid und erklärte diese Verlängerung für unzulässig.

«Sonderlösung ist gescheitert»

«Die Stadt wollte mit einer eigenen Sonderlösung klare bundesrechtliche Vorgaben umgehen. Zwei Instanzen haben ihr nun unmissverständlich die Grenzen aufgezeigt», liess sich Weyermann in einer Mitteilung der SVP zitieren. Die Partei erwartet gemäss Fuchs nun, dass der Gemeinderat das Urteil akzeptiert und auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet.

Die Stadt habe den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen und werde diesen nun sorgfältig analysieren, liess der Informationsdienst auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA verlauten. Gestützt darauf werde der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt über das weitere Vorgehen befinden.

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