Stadt Bern zieht Urteil zu Überbrückungshilfe vor Bundesgericht
Die Stadt Bern zieht das Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts zur Überbrückungshilfe für ausländische Personen an das Bundesgericht weiter. Der Gemeinderat hat diesen Entscheid am Donnerstag mit der Verteidigung der Gemeindeautonomie begründet.
(Keystone-SDA) Er stehe nach wie vor hinter dem Konzept des Hilfsangebots, teilte der Gemeinderat in einer Mitteilung mit. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte die städtische Überbrückungshilfe Mitte September als rechtswidrig eingestuft.
Das Gericht kam zum Schluss, dass die finanzielle Unterstützung unter die grundversorgende Sozialhilfe fällt. Damit unterstehe das Angebot der zwingenden ausländerrechtlichen Meldepflicht an die zuständigen Migrationsämter.
Die Stadt hatte das Projekt laut dem kantonalen Urteil so aufgebaut, dass diese Meldepflicht umgangen wurde. Die Auszahlung der Gelder erfolgte über eine Fachstelle der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung.
Aus Sicht des Gemeinderats schliesst die Überbrückungshilfe jedoch eine gewichtige Lücke im System der sozialen Sicherheit, wie er weiter schrieb. Das habe auch eine begleitende wissenschaftliche Evaluation der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften gezeigt.
Zudem sei bei der Entwicklung der städtischen Überbrückungshilfe grosser Wert darauf gelegt worden, sie klar von der öffentlich-rechtlichen Sozialhilfe abzugrenzen.
Die SVP-Politiker Thomas Fuchs und Janosch Weyermann hatten Anfang 2024 beim Regierungsstatthalteramt erfolgreich Beschwerde gegen die Verlängerung des Pilotprojekts erhoben.