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Stadt Luzern zieht erste Zwischenbilanz zu den Kurzzeitvermietungen

Keystone-SDA

Seit Anfang 2025 ist die Kurzzeitvermietung von Wohnungen an Feriengäste in der Stadt Luzern auf 90 Nächte pro Jahr begrenzt. Bis März sind 188 Gesuche für insgesamt 729 Räumlichkeiten eingereicht worden, teilte die Stadt Luzern am Montag in einem Communiqué mit.

(Keystone-SDA) Das Kurzzeitreglement sieht vor, dass Wohnungen nur noch während maximal 90 Nächten kurzzeitig an Gäste vermietet werden dürfen. Dabei geht es um Räumlichkeiten, die nach 2010 durch Umwandlung einer Wohnung entstanden sind. Nicht unter dieses Regime fallen etwa ältere Ferienwohnungen, selbstbewohnte Wohnungen, Personalwohnungen oder Angebote in der Tourismus- und Landwirtschaftszone.

664 der insgesamt 729 Räumlichkeiten seien bereits beurteilt worden, hiess es. Rund 179 Räumlichkeiten, dazu zählen einzelne Zimmer, Wohnungen, Häuser sowie klassische Hotels, wurden eingeschränkt und dürfen nur noch maximal 90 Nächte pro Jahr vermietet werden.

395 Räumlichkeiten erhielten laut Mitteilung eine «unbeschränkte Bewilligung», etwa Hotels oder Objekte ohne vorherige Wohnnutzung. Dazu gehören etwa die Hochzwei-Türme auf der Allmend.

10 Gesuchstellende, die ihre Räume im eigenen Hauptwohnsitz vermieten, wurden darauf hingewiesen, dass dies nur dann ohne Einschränkung erlaubt ist, wenn keine missbräuchliche Rendite erzielt wird. Andernfalls greife auch hier die 90-Nächte-Beschränkung sowie die Registrierungspflicht, teilte die Stadt mit.

80 Gesuche seien geprüft worden, ein «abschliessender Entscheid» stünde aber noch aus, weil die Verfahren noch laufen, hiess es weiter.

Die Einschränkung von Airbnb in der Stadt Luzern ist im November 2025 vom Kantonsgericht gestützt und eine Beschwerde gegen das Reglement abgewiesen worden. Eine Beschwerde beim Bundesgericht ist jedoch noch hängig. Bis zu einem endgültigen Entscheid bleibe die aktuelle Regelung in Kraft, teilte die Stadt weiter mit.

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